Propstamt
Anke Spory neue Pröpstin für Oberhessen
© Helen StabilitoPfarrerin Anke Spory freut sich über ihre Wahl zur neuen Pröpstin für den Bereich Oberhessen29.04.2023 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
© Helen StabilitoDie neue Pröpstin für Oberhessen, Anke Spory (2.v.l.) ist umringt von Gratulierenden: v. l.: Präses Birgit Pfeiffer, Kirchenpräsident Jung und sie Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike ScherfDer Frankfurter Studierendenpfarrerin Anke Spory (54) ist die neue Pröpstin für den Bereich Oberhessen. Damit steht erstmals eine Frau an der Spitze der Propstei. Die in Frankfurt am Main tagende Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) wählte sie am Freitag in Frankfurt am Main mit 70 von 107 abgegebenen Stimmen. Daneben kandidierte der Hungener Gemeindepfarrer Marcus Kleinert. Spory ist ab 1. September von Gießen aus für rund 300.000 Evangelische zuständig. Das geistliche Leitungsamt ist in anderen Kirchen mit dem einer „Regionalbischöfin“ vergleichbar. Spory tritt die Nachfolge von Matthias Schmidt an, der nach 13 Dienstjahren als Propst auf eigenen Wunsch aus dem Amt ausgeschieden war. Eine Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Erstmals mehr Pröpstinnen als Pröpste
In ihrer Bewerbungsrede sprach sich Spory für eine Kirche aus, die Menschen immer mitdenken müsse, „die vielleicht zum ersten Mal kommen oder als Mitglieder sporadisch wiederkommen“. Es sei zudem wichtig, die politischen Veränderungen und den Strukturwandel in Oberhessen in den Blick zu nehmen. Es sei darauf Rücksicht zu nehmen, dass sich in der Region Oberhessen vieles ändere und beispielsweise Familien aus den Städten gegenwärtig zuzögen. Erstmals in der Geschichte der EKHN gibt es mit der Wahl Sporys auch mehr Pröpstinnen als Pröpste. Im Amt sind neben Spory dann Sabine Betram-Schäfer (Nordnassau) und Henritte Crüwell (Rheinhessen und Nassauer Land) sowie Oliver Albrecht (Rheinmain) und Stephan Arras (Starkenburg).
Zur Person: Anke Spory
Anke Spory wurde 1968 in Wiesbaden geboren. In Göttingen studierte sie Sozialwissenschaften, anschließend in Frankfurt und Heidelberg Evangelische Theologie. Nach ihrem Vikariat in der Stadtkirchengemeinde Darmstadt war sie in der Personalentwicklung der Deutschen Bank tätig, bevor sie 2002 Pfarrvikarin in der Evangelischen Kirchengemeinde Friedberg wurde. Nach ihrer Elternzeit war Spory von 2011 bis 2020 Pfarrerin in Bad Homburg Gonzenheim. Seit drei Jahren ist sie Geschäftsführende Pfarrerin der Evangelischen Studierendengemeinde in Frankfurt. Sie ist seit 2014 auch Autorin für Verkündigungssendungen im Hessischen Rundfunk und Mitglied der Prüfungskommission für das Erste Theologische Examen. Spory promovierte über das Thema „Familie im Wandel“ und absolvierte Ausbildungen im kreativ-biographischen Schreiben und als Systemischer Coach. Seit 2020 ist sie stellvertretende Vorsitzende des Vereins zur Förderung des interreligiösen Dialogs an der Goethe-Universität Frankfurt.
Zur Propstei Oberhessen
Die Propstei Oberhessen ist eine von fünf Propsteien in der hessen-nassauischen Kirche. Zu ihr gehören fünf Dekanate mit rund 280 Pfarrerinnen und Pfarrern in etwa 300 Gemeinden in den Landkreisen Gießen, Vogelsberg und Wetterau. Die künftige Pröpstin ist für rund 300.000 Evangelische zuständig. Dienstsitz ist Gießen. Die Propstei verantwortet von dort aus die evangelische Orientierung der Kirche in der Region. Dazu gehört die Visitation der Gemeinden, die Ordination und geistliche Begleitung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Pröpste sind auch Vorgesetzte der Dekaninnen und Dekane. Pröpste und Pröpstinnen sind zudem qua Amt Mitglieder in der Kirchenleitung der EKHN.
Hintergrund: Verfahren zur Wahl
Das Verfahren der Propstwahl ist in Artikel 56 der Kirchenordnung genau geregelt. Entsprechend den Vorgaben wurde die Stelle im Amtsblatt der EKHN zunächst ausgeschrieben und dazu aufgerufen, mögliche Kandidatinnen oder Kandidaten zu nennen. Dazu kann jedes Kirchenmitglied Vorschläge an den Kirchensynodalvorstand einreichen. Die Benannten konnten dann anhand einer schriftlichen Bewerbung ihr Interesse bekunden. Aus dem Bewerbendenkreis erstellt der Kirchensynodalvorstand einen Wahlvorschlag, der mindestens zwei Personen umfassen soll. Zu dem daraufhin zustande gekommenen Wahlvorschlag werden der Pfarrerausschuss und die zuständige Propsteiversammlung gehört, die sich aus den Dekanen und Dekaninnen sowie den Dekanatssynodalvorsitzenden der Propstei zusammensetzt. Auch auf der Wahl-Synode selbst können noch Vorschläge zu Wahl unterbreitet werden, wenn 20 Prozent der Delegierten eine zusätzliche Kandidatur befürworten. Dann muss die Wahl allerdings verschoben werden. Die Amtszeit für Pröpste und Pröpstinnen beträgt sechs Jahre. Wiederwahlen sind möglich.
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken