Synode beginnt
Auftakt mit Wahl, Haushalt und Resolution zu Flüchtlingen
EKHN/RahnDie Synode feiert zum Auftakt der Tagung einen Gottesdienst27.11.2019 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Mittwochmorgen (27. November) ihre traditionelle Herbsttagung in Frankfurt am Main mit einem Gottesdienst begonnen. Noch bis Sonntag beraten die 141 Delegierten des mit einem Parlament vergleichbaren Gremiums im Dominikanerkloster über mehr als 40 Punkte. Am Mittwochmittag steht zunächst die Wiederwahl der Stellvertretenden Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf auf der Tagesordnung. Die 55 Jahre alte Theologin hat das Amt seit 2013 inne.
Finanzen und Geflüchtete
Danach wird sich die Synode am Nachmittag mit der Einbringung des Haushalts für das kommende Jahr beschäftigen. Er hat ein Volumen von 709 Millionen Euro. Beschlossen werden soll das Budget dann am Freitag. Daneben steht auch die aktuelle Situation der Flüchtlinge zur Debatte. Neu aufgenommen wurde eine Resolution, die das Augenmerk auf die derzeitige Aufnahme Geflüchteter in den Kommunen richtet. Sie sieht zugleich die Situation von Abschiebehäftlingen ausgesprochen kritisch.
Kirchenzukunft mit Projekt „ekhn2030“
Mit Spannung erwartet wird in Frankfurt dann am Donnerstag der Auftakt zu einem neuen Zukunftsprozess in der EKHN. Das Projekt „ekhn2030“ soll die evangelische Kirche über das nächste Jahrzehnt hinaus führen. In den Blick wird dabei die künftige gesellschaftliche Situation ebenso wie die Bevölkerungsentwicklung genommen. Möglicherweise muss angesichts der bevorstehenden Entwicklungen sogar das traditionelle Kirchenverständnis neu justiert werden. Die Kirchenleitung wird den Synodalen am Donnerstagvormittag einen Weg vorschlagen, wie eine tragfähige Arbeit über das nächste Jahrzehnt hinaus gemeinsam entwickelt werden kann.
Hintergrund: EKHN und Synode
Die hessen-nassauische Kirche hat über 1,5 Millionen Mitglieder in aktuell 1132 Gemeinden. Sie reicht in etwa von Biedenkopf im Norden bis Neckarsteinach im Süden. Rund ein Viertel des Kirchengebiets gehört zwischen Bad-Marienberg und Worms auch zu Rheinland-Pfalz. Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ“ der hessen-nassauischen Kirche. Sie erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl die wichtigsten Leitungsämter und beschließt den Haushalt. Aktuell hat sie 141 Sitze. Als das maßgebende Organ geistlicher und rechtlicher Leitung trifft sie auch wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten die Entscheidungen vor. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand mit einem oder einer Präses. Gemäß Kirchenordnung sollen möglichst zwei Drittel der gewählten Synodalen nichtordinierte Gemeindemitglieder sein, ein Drittel Pfarrerinnen und Pfarrer.
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