Dekanat Rodgau

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    Gottesdiente verboten

    Tür komplett zu? Bundesregierung lässt Zusammenkünfte in Kirchen verbieten

    Quelle: gettyimages, phototropicKirchentürAuch wenn die Kirchentüren für Zusammenkünfte aufgrund der Corona-Krise geschlossen bleiben - viele Initiativen halten den Glauben lebendig

    Zusammenkünfte in Kirchen sind ab Mittwoch verboten. Das hat die Bundesregierung mit den Bundesländern angesichts der Corona-Epidemie vereinbart. Mit Behörden soll am Dienstag geklärt werden, ob Kirchen für das stille Gebet geöffnet bleiben können und was mit Trauerfeiern ist. Fragen, die vor einer Woche noch kaum denkbar waren.

    Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien veröffentlicht, um soziale Kontakte im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie weiter zu beschränken. In den Leitlinien heißt es unter anderem: „Zu verbieten sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.“ Die Regelungen gelten ab Mittwoch.

    EKHN-Kirchenleitung will Dienstag Leitlinien herausgeben  

    Das betrifft auch die Kirchen der EKHN. Damit ist das eingetroffen, was die EKHN seit dem Samstag angekündigt hatte: „Mit einer generellen Absage aller Gottesdienste auch in der EKHN bis auf Weiteres ist zu rechnen.“ Die Kirchenleitung will angesichts der aktuellen Entwicklung bis Dienstagaebnd neue Leitlinien für die gemeindliche Arbeit zur Verfügung stellen. Riesenproblem: Was ist eine "Versammlung?" Es muss mit den Behörden jetzt noch geklärt werden, ob es möglich ist, die Kirchen zumindest für das Stille Gebet zu öffenen. Und wie sieht es mit Taufen und Trauungen aus? Und noch kritischer: Beisetzungen. Wie können sie gewährleistet werden? Oder müssen tatsächlich selbst Trauerfeiern ausfallen? Das sind Fragen, die  bisher unvorstellbar waren.      

    Kirche aktiv: Gottesdienste in TV und Internet, Einkaufsaktionen für Betroffene

    Um dem Bedürfnis nach Gemeinschaft und Spiritualität entgegen zu kommen, werden gegenwärtig in der EKHN auch mediale Angebote zusammengestellt – sie gewährleisten größtmöglichen Schutz. Beispiele sind Fernseh-Gottesdienste, Andachten auf Youtube sowie Hörfunk-Andachten. Dazu gehören auch Ideen, Gottesdienste im Familienkreis zuhause selbst zu feiern. So gibt das klassische Gesanbuch im hinteren Teil dafür praktische Anregungen. Zudem initiieren Kirchengemeinden Hilfsaktionen wie beispielsweise Großen-Buseck die „Einkaufshelden“ (facebook-Link). Diese Freiwilligen machen Besorgungen für ältere Menschen, Risikogruppen oder unter Quarantäne stehende Menschen. Aber auch weitere Kirchengemeinden sind aktiv. Eintreffende Informationen werden zunächst auf ekhn.de zusammengestellt.

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