Kirchensteuer
Direkte Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Text15.08.2014 ep Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Ab 2015 wird die Kirchensteuer aus Kapitalerträgen von der Bank grundsätzlich automatisch abgeführt. Dazu zählen etwa Zinsen auf Sparkonten. Den zum Abzug der Kirchensteuer verpflichteten Banken wird dazu vom Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit der Steuerpflichtigen mitgeteilt. Die Geldinstitute führen den Betrag dann direkt ans Finanzamt ab. Der Steuerzahler selbst muss nichts mehr unternehmen.
Banken informieren jeden über Neuerung
Über die Neuregelung informieren die Banken derzeit jeden Kunden. Kirchenmitglieder mussten ihre Religionszugehörigkeit bisher der Bank selber mitteilen. Taten sie dies nicht, wurden die Angaben später bei der Einkommensteuererklärung nachgefordert. Mit dem neuen System sind keine neuen Abgaben verbunden. Kapitalerträge sind als Teil des Einkommens längst steuerpflichtig. Auch die Höhe der Kirchensteuer von neun Prozent der Einkommenssteuer bleibt unverändert.
Verfahren erfüllt Datenschutz
Das neue Verfahren erfüllt die Anforderungen des Datenschutzes. Das Religionsmerkmal – eine sechsstellige Kennziffer – wird verschlüsselt übermittelt. Bankmitarbeiter erfahren nicht, welcher Kirche der Kunde angehört. Wer dennoch wünscht, dass diese Kennziffer seinem Geldinstitut nicht mitgeteilt wird, kann der Weitergabe widersprechen. Dafür wird es künftig ein spezielles Formular beim Bundeszentralamt für Steuern geben. In diesem Fall muss das Kirchenmitglied aber im Rahmen seiner Steuererklärung im Folgejahr die entsprechenden Angaben nachholen.
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