TTIP
Evangelische Kirchen gegen Freihandelsabkommen TTIP
istockphoto, yesfotoDas Freihandelsabkommen TTIP kommt nicht allen Staaten zugute, meint die evangelische Kirche.03.11.2015 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Darmstadt / Kassel / Wiesbaden, 3. November 2015. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) stehen dem transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP kritisch gegenüber und raten von einem Abschluss zwischen der Europäischen Union und den USA ab. So steht es in einer fachlichen Stellungnahme der beiden evangelischen Kirchen für den Hessischen Landtag, dessen Europaausschuss am 5. und 6. November über das Freihandelsabkommen diskutiert. Verfasst wurde das Positionspapier vom Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN (Mainz) und der Ökumenedezernentin der EKKW Dr. Ruth Gütter (Kassel).
Auswirkungen auf Entwicklungsländer
Aus kirchlicher Perspektive müssten die Regeln für den internationalen Handel danach beurteilt werden, „ob und wie sie die Bedürfnisse und berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die der armen, weniger entwickelten Länder schützen und der Bewahrung der Schöpfung dienen“, heißt es in dem evangelischen Papier an den Ausschuss. Das sehen EKHN und EKKW bei TTIP nicht ausreichend gegeben. „Für die Kirchen ist es sehr problematisch, dass die Entwicklungs- und Schwellenländer bei diesen Verhandlungen ausgeschlossen sind, obwohl sie nach Abschluss des Abkommens deutlich negativ davon betroffen sein werden“. Aufgrund der Größe und des ökonomischen und politischen Gewichts einer transatlantischen Freihandelszone würde der „Druck auf die Entwicklungsländer weiter steigen“. In der Folge könnten die im Land produzierten Güter nicht mit den billigen Agrarexporten aus den USA und Europa konkurrieren. Zudem seien die kleinbäuerlichen Strukturen sowie die regionale Selbstversorgung und Ernährungssicherung gefährdet.
Umwelt- und Klimaschutz
Darüber hinaus müssen globale und regionale Gemeingüter wie Klimastabilität, Biodiversität, und unterirdische Süßwasserreservoirs nach Ansicht der Stellungnahme nachhaltig geschützt werden. „Dies ist eine öffentliche Aufgabe. Maßnahmen, wie sie zum Beispiel in Deutschland im Rahmen der „Energiewende“ angestoßen wurden, dürfen nicht durch die in den Abkommen angelegte weitere Liberalisierung und Privatisierungsdruck gefährdet und den Interessen einzelner Investoren untergeordnet werden“, so das Papier. Die evangelischen Kirchen teilten die Sorge, dass die öffentliche Förderung von Wind- und Solarenergie, von Kreiskrankenhäusern oder kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen als „Handelshemmnis“ klassifiziert würde und deshalb in Frage gestellt werden könnte.
Die Stellungnahme ist in den Unterlagen des Europaausschusses im Internet in diesem Dokument auf Seite 10 unter Punkt 59 direkt einsehbar: >> hier
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