Folgen des Flughafenausbaus
Flörsheim verliert vor Gericht
Bagal30.07.2013 red Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Es ist nicht nur der Lärm, der die Flörsheimer vor ein Problem stellt, dazu kommen Schäden am Haus, die durch die Flugzeuge verursacht werden können. Es handelt sich hierbei um Wirbelschleppen. Das sind kleine, tornadoartige Windböen, die Kränze, Blumentöpfe, Geäst durch die Gegend wirbeln und sogar Dachziegel von den Dächern lösen können. ,,Wir können froh sein, dass noch niemand zu Schaden gekommen ist", meint der evangelische Pfarrer Martin Hanauer aus Flörsheim.
Fraport AG sieht Verantwortung gewährleistet
Fraportsprecher Christoph Holschier erklärt das Vorgehen der Fraport AG bei solchen Fällen: "Wir haben drei staatlich geprüfte Gutachter. Wenn diese Gutachter nicht ausschließen können, dass der Schaden durch eine Wirbelschleppe verursacht wurde, dann regulieren wir den Schaden."
Eilantrag als Chance
Um Menschen vor herunterfallenden Ziegeln durch Wirbelschleppen zu schützen, soll eine Dachklammerung angebracht werden. Die Stadt Flörsheim hielt diese Maßnahme jedoch nicht für ausreichend und reichte einen Eilantrag beim Verwaltungshof in Kassel ein. In dem Antrag hatte die Stadt gefordert, das Gebiet auszudehnen. In einem weiteren Eilantrag forderte die Stadt außerdem ein Landeverbot für besonders große Flugzeuge (über 136.000 kg) und die Boeing 757 auf der Nordwest-Landebahn.
Anträge abgelehnt
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat heute beide Anträge abgelehnt. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass die Klammerung, die die Fraport AG seit Juni 2013 durchführt, die Gefahr von Wirbelschleppen deutlich vermindere. Deshalb sei ein Landeverbot für Jumbojets nicht nötig. Ob mehr Häuser Anspruch auf die Klammerung durch die Fraport AG erheben können, bleibt abzuwarten. Im Hauptsacheverfahren soll diese Frage geklärt werden.
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