Seit zehn Jahren können gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in der EKHN gesegnet werden
Gottes Segen für homosexuelle Paare
Christine Glade/istockphoto.com27.04.2012 krebs Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Der Präses der Synode Dr. Ulrich Oelschläger erinnerte an die lange und engagierte Diskussion, die diesem Beschluss seit den 90er Jahren vorangegangen war. Viele Gemeinden sahen damals bei der Einschätzung der gleichgeschlechtlichen Lebensformen Grundfragen christlicher Lebensführung berührt. Der Präses lobte die damalige „theologische Debatte auf hohem Niveau“ und bezeichnete sie als „Sternstunde der Synode“.
Dore Struckmeier-Schubert, Mitglied des Kirchensynodalvorstands und der Kirchenleitung, wies darauf hin, dass mit der Zustimmung zu der Segnung 2002 die EKHN nach der Evangelischen Kirche im Rheinland die zweite evangelische Landeskirche war, die eine solche Segnung ermöglichte. Den Kirchenvorständen sowie den Pfarrern und Pfarrerinnen wurde zugebilligt, dies aus Gewissensgründen zu verweigern. Heute - zehn Jahre später – sei die Segnung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in elf von 22 Gliedkirchen möglich. Die EKHN habe in den Wochen danach zahlreiche kritische aber auch zahlreiche positive Briefe erhalten, erinnerte Struckmeier-Schubert. Dann sei der Beschluss aber bald zur Normalität geworden. Das zeige sich auch daran, dass verpartnerte Pfarrerinnen und Pfarrer seit Jahren überall, auch in ländlichen Regionen, mit Erfolg eingesetzt werden könnten.
Eine Umfrage bei den Dekanaten im Frühjahr 2012 habe ergeben, dass inzwischen etwa 130 kirchliche Segnungen in der EKHN stattgefunden hätten.
Der Beschluss ermögliche, so schloss Struckmeier-Schubert, „allen Menschen Gottes Segen für ihre Partnerschaft zuzusprechen, die dies aus ihrem Glauben heraus wünschen und die sich nach einem solchen öffentlich ausgesprochenen Wort der Zuwendung, der Liebe und der Wertschätzung häufig genug lange Zeit vergeblich gesehnt haben.“
Verantwortlich: gez. Pfarrer Stephan Krebs, Pressesprecher
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