Dekanat Kronberg: Politik muss das Leben wieder lebenswert machen.
Kirche klagt nicht wegen Lärmbelastung durch Flughafen
22.10.2012 svg Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
In der Einflugschneise werden Gottesdienste und Beerdigungen immer wieder durch tief fliegende Flugzeuge gestört. Deshalb hatte sich insbesondere die besonders stark betroffene Flörsheimer Kirchengemeinde für den Schutz der Religionsausübung eingesetzt. Ein juristisches Gutachten kommt nun zu dem Schluss, dass der Lärm zwar Gottesdienste und Beerdigungen erschwere, nicht aber das Recht auf freie Religionsausübung einschränke.
Kirchenpräsident Dr. Volker Jung erklärte dazu wörtlich „Die Kirchenleitung hat großes Verständnis für die Kirchengemeinden und die Menschen, die vom Fluglärm betroffen sind. Wir sehen jedoch gegenwärtig keine erfolgversprechende Möglichkeit, mit dem Argument des Eingriffs in die Religionsfreiheit juristische Maßnahmen gegen die Lärmbelastung zu ergreifen. Ungeachtet dessen bleibt das Thema Fluglärm ganz oben auf der Tagesordnung. Wir werden weiter beim Flughafenbetreiber und bei den politisch Verantwortlichen darauf dringen, dass Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung geprüft und vor allem schnell umgesetzt werden.“
„Die Kirche muss die Not benennen, in der jetzt viele Menschen in unserer Region leben.“
Das ist Pfarrer Martin Hanauer und dem Flörsheimer Kirchenvorstand zu wenig. Die Kirche müsse die neue Landebahn als Fehler benennen und sich ganz klar hinter die betroffenen Kirchengemeinden stellen, sagte Hanauer. Die Gefahr durch Wirbelschleppen landender Flugzeuge auf dem Friedhof sei nachgewiesen und das Grundrecht auf freie Religionsausübung nicht mehr gegeben. „Die Kirche muss die Not benennen, in der jetzt viele Menschen in unserer Region leben“. Schließlich sei der Mensch „schutz- und stillebedürftig“. Hanauer fordert leisere Flugzeuge, Flugverbote von 22 bis 6 Uhr, und auch tagsüber weniger Flugbewegungen, damit die Kirchengemeinde ihre Aufgaben an den Menschen erfüllen kann.
Die gutachterliche Stellungnahme des Göttinger Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 10. September ist allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass das Grundrecht auf Religionsfreiheit keinen absoluten Schutz vor Beeinträchtigungen „jeglicher Art“ biete. Sein Sinn sei es, staatliches Handeln zu verhindern, das gezielt Religionsausübung verbiete oder sanktioniere. Grundrechte seien zwar absolute Rechte, böten aber keine „Rundumfreiheiten“. So sei kirchliches Leben im Einzugsbereich des Flughafens weiterhin trotz Fluglärm möglich. Das Gutachten rät deshalb davon ab, auf Grundlage von Artikel 4 des Grundgesetzes, der die Religionsfreiheit sichert, rechtliche Schritte gegen den Flughafen einzuleiten. Auch Anfechtungsklagen gegen bestehende Entscheidungen wie die Planfestestellung zum Ausbau seien nicht Ziel führend. Hier seien bereits Einspruchsfristen abgelaufen.
Pfarrer Hanauer will sich von den juristischen Feststellungen nicht am Handeln hindern lassen: „Wenn das Gebet gestört wird, dann darf das Gutachten nicht das letzte Wort haben.“
Das Evangelische Dekanat Kronberg setzt sich für ein Monitoring zur Frage der weiteren Entwicklung in den betroffenen Regionen ein. „Das Genehmigungsverfahren hat die Interessen der Menschen nicht ernst genommen“, sagt Manfred Oschkinat. Der Referent für Gesellschaftliche Verantwortung hält die Lage für „nicht akzeptabel“. Die Kirche müsse für alle Bürger denken und die Folgen, die die neue Landebahn in einem Jahr hervorgebracht habe, abmildern. Er spricht von einschneidenden sozialen Folgen „wenn jetzt vermehrt Menschen wegziehen und wenn Kinder nicht mehr im Freien spielen können“. Man könne weder die Landebahn schließen noch die Stadt verlagern. Es gehe jetzt darum, dass die Politik das Leben wieder lebenswert macht.
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