Kirchensteuer
Kirchen-Finanzchef: „Kapitalertragsteuer ist ungerecht“
Esther Stosch50 Euro- und 500 Euro-Scheine04.09.2014 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
EKHNLeiter der Kirchenverwaltung: Oberkirchenrat Heinz Thomas StrieglerDer Finanzdezernent der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau (EKHN), Heinz Thomas Striegler, lehnt die 25-prozentige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab. „Es ist nicht einzusehen, dass man Vermögenserträge geringer besteuert als Arbeitseinkommen“, sagte Striegler in Darmstadt in einem epd-Gespräch. Es sei aber kein Fehler gewesen, dass die Kirchen auf die neue, ab 2015 gültige Regelung zur automatischen Abführung auch der Kirchensteuer auf Kapitalerträge durch die Banken gedrängt hätten.
Die Ankündigungen der Banken zur Umstellung gegenüber ihren Kunden, Jahre nach Einführung der Abgeltungssteuer, hatten in den vergangenen Monaten für Irritationen und zu einer steigenden Zahl von Kirchenaustritten geführt.
„Die Kirchen haben diese anonymisierte Abgeltungssteuer nicht gewollt“, stellte Striegler klar. „Das war ein staatliches Anliegen.“ Der Staat habe damit die Kapitalflucht ins Ausland verhindern wollen. Diese habe der Staat auf Dauer weder moralisch noch juristisch hinnehmen können. Die Kirchen hätten sich der staatlichen Regelung anschließen müssen. „Andernfalls hätte es geheißen: Die Kirche verzichtet auf die Erträge der besonders Vermögenden.“ Diese Gerechtigkeitslücke hätten die Kirchen nicht sehenden Auges in Kauf nehmen können. Daher seien sie gut beraten gewesen, die staatlichen Änderungen im Steuerrecht kirchensteuerrechtlich nachzuvollziehen.
Durch die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge werde jedoch „zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik das Leistungsfähigkeitsprinzip durchbrochen, indem man eine bestimmte Einkommensart günstiger besteuert“, kritisierte Striegler, zugleich auch Chef der Kirchenverwaltung der EKHN. „Das vertieft die Kluft zwischen Arm und Reich in unserem Lande weiter.“
Mittlerweile seien aber die Gründe für die Abgeltungssteuer entfallen, stellte der Finanzdezernent fest. Dafür habe Deutschland mit Nachbarländern Abkommen geschlossen. Datenaustausch solle die Kapitalflucht ins Ausland unterbinden. Darum solle der Staat auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen wieder in die Einkommenssteuer integrieren, wo sie dem individuellen Steuersatz unterworfen wären. Dieser liegt meist höher als 25 Prozent. „Es wird Zeit, die Gerechtigkeitslücke im deutschen Steuerrecht wieder zu schließen“, forderte Striegler.
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