Stellungnahme zu den geänderten Antragsunterlagen der Fraport AG
Kirchenleitung besteht auf Nachtflugverbot
07.05.2007 rh Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die Kirchenleitung begrüßt, dass Fraport die Luftverkehrsprognose bis zum Jahr 2020 ausgedehnt habe, dies teilte die Kirchenleitung in ihrem Schreiben vom 2. April 2007 an das Hessiche Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mit.
In wesentlichen Punkten hält die Kirche allerdings an ihrer kritischen Haltung fest; in dem Brief heißt es: "Insbesondere in Hinblick auf die Sicherstellung des Nachtflugverbotes erwarten wir eine rechtssichere und eindeutige Umsetzung." Weiterhin verweist sie auf die Stellungnahme vom 31. März 2005, die unverändert gelte. Darin machte die Kirchenleitung auf die Gefahr aufmerksam, dass ein Ausbau erfolgen könne, ohne dass das Nachtflugverbot durchgesetzt werde; diese Annahme ließen Formulierungen im Planfeststellungsverfahren zu.
Die neue Antragsfassung der Fraport AG hatte vom 23. März bis zum 23. April 2007 bei betroffenen Kommunen ausgelegen, auch die EKHN hatte die Unterlagen erhalten. Dadurch hatten Betroffene die Möglichkeit, erneut Stellung zu beziehen.
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