Wertvolle Druckausgaben
„Luthers Meisterwerk“ kommt ins Frankfurter Bibelhaus
Württembergische LandesbibliothekDas berühmte Septembertestament von Martin Luther wird 1522 auf der Frankfurter Buchmesse über 3000 Mal verkauft – für damalige Verhältnisse eine Sensation.01.07.2015 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die Schau „Luthers Meisterwerk“ führe herausragende Bibeldrucke deutscher Bibliotheken vom ausgehenden 15. Jahrhundert bis zum Ende des 16. Jahrhunderts zusammen, wie Museumsdirektor Jürgen Schefzyk am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Eröffnet wird die Ausstellung am 15. September in der evangelischen Dreikönigskirche von Bundespräsident Joachim Gauck und dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm.
Vom 16. Dezember bis 31. Dezember sind nach Schefzyks Angaben im Bibelhaus mehr als 70 Objekte versammelt. Wertvollstes Stück ist ein Exemplar der Gutenberg-Bibel von 1452 bis 1454. Gezeigt werden auch eine mehrsprachige Bibel von 1520, Luthers erste Fassung seiner Übersetzung des Neuen Testaments auf der Wartburg, das sogenannte Septembertestament von 1522, ein Exemplar der „Wormser Propheten" von 1527 sowie die reich illustrierte Feyerabend-Bibel von 1560.
An Mitmach-Stationen sollen Besucher interaktiv in die Welt der Reformation eintauchen, sagte Veit Dinkelaker, Theologischer Referent des Museums. So können an einer Gutenbergpresse „Raubkopien" aus Luthers Septembertestament erstellt und eine Mini-Bibel gefalzt werden. An einer Wort-Station können die Besucher Luthersprüche zusammensetzen und an einer Stempel-Station Postkarten mit Luthers Wortschöpfungen verzieren.
Die Ausstellung ist vom 16. September bis 31. Dezember zugänglich. Öffnungszeiten sind dienstags bis samstags von 10 bis 17 Uhr sowie sonn- und feiertags von 14 bis 18 Uhr.
Begleitend zur Ausstellung werden eine Smartphone-App samt Quiz und Audioguide-Führungen in Deutsch und Englisch angeboten. Außerdem gibt es Führungen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder.
© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken