Reformation
Mainzer Gutenbergmuseum zeigt Reformation als mediales Großereignis
Esther Stosch30.04.2015 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Wie der Buchdruck aus Martin Luthers Thesen eine breite Bewegung werden ließ, zeigt eine Sonderausstellung im Mainzer Gutenbergmuseum. Unter dem Titel „Am 8. Tag schuf Gott die Cloud“ erfahren Besucher der Schau, wie massenhaft produzierte Flugschriften die Ideen der Reformation bekanntmachten und Martin Luther gezielt zu einem frühen Medienstar aufgebaut wurde. Dabei ziehen die Kuratoren der Ausstellung immer wieder Parallelen zwischen der damals revolutionären Erfindung des Buchdrucks und den virtuellen Medien der Gegenwart. Gezeigt werden neben Exponaten aus den eigenen Beständen auch wertvolle Leihgaben, darunter zwei kolorierte Exemplare aus der Erstauflage der Lutherbibel.
„Luther hat schnell erkannt, dass der Buchdruck genau die moderne Technologie ist, die er zur Verbreitung seiner Thesen brauchte“, sagte Museumsdirektorin Annette Ludwig bei einer Presseführung. So wie in den sozialen Netzwerken von heute habe er aber schon bald keine Kontrolle mehr über die lawinenartige Ausbreitung seiner Ideen gehabt.
Die Ausstellung geht auch darauf ein, wie die Obrigkeit versuchte, die massenhafte Verbreitung von Flugschriften unter Kontrolle zu bringen. So ist eine „Policey Ordnung“ von 1578 zu sehen, die unter anderem eine Impressumspflicht vorschreibt. Auch gedruckte Ablass-Formulare, die den konkreten Anlass für die Reformation bildeten und frühe deutsche Bibelübersetzungen aus der Zeit vor Martin Luther sind zu sehen. Ergänzt wird die bis Ende Februar 2016 gezeigte Ausstellung von drei aufeinanderfolgenden Sonderschauen, die Einzelaspekte zur Bilderwelt der Lutherbibel darlegen. Die erste dieser Sonderausstellungen widmet sich dem Thema Kleidung und Nacktheit.
© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken