Dekanat Rodgau

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    Flüchtlinge

    Neue Mindeststandards für den Schutz vor Gewalt

    Discha-AS/istockphoto.comStop zu Gewalt gegen Frauen.Stop zu Gewalt gegen Frauen.

    „Flüchtlingsfrauen und Kinder brauchen besonderen Schutz und spezielle Angebote“, sagt Maria Loheide zu den neuen Mindeststandards für Flüchtlingseinrichtungen. Sie ist der Vorstand der Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

    Zu mehr Schutz in Flüchtlingsunterkünften sollen die neuen Mindeststandards für Flüchtlingseinrichtungen beitragen. Das Kinderhilfswerk UNICEF und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit einem breiten Netzwerk von Partnern Leitlinien entwickelt. Diese wurden am Mittwoch, den 27.07.2016, veröffentlicht.

    „Schutz und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Frauen vor Gewalt“

    „Ziel der Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften ist die Sicherstellung von Schutz und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Frauen vor Gewalt. Alle Flüchtlinge – Jungen, Mädchen, Männer und Frauen – haben Anspruch auf Schutz von Leben, Gesundheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Schutz der Menschenwürde“, so steht es in der Einleitung der Dokuments zu den Mindeststandards.

    Spielräume für Kinder, medizinische Versorgung, Rückzugsmöglichkeiten

    Anlässlich der Veröffentlichung von Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir begrüßen sehr, dass nun erstmals bundesweit einheitliche Mindeststandards für Flüchtlingsunterkünfte eingeführt und erprobt werden, um den Schutz von Frauen und Kindern zu verbessern. Sie erleben häufig bereits im Heimatland oder auf der Flucht Gewalt und  kommen traumatisiert in Deutschland an. Flüchtlingsfrauen und Kinder brauchen daher besonderen Schutz und spezielle Angebote. Dazu gehören medizinische und psychosoziale Versorgung genauso wie separate Sanitärräume und Rückzugsmöglichkeiten für Frauen, Spielräume für Kinder aber auch speziell geschultes Personal. 

    Leitlinien werden in 25 Einrichtungen erprobt

    Die Mindeststandards würden in 25 Einrichtungen erprobt, so Loheide. Auf Basis der praktischen Erfahrungen und fachlichen Erkenntnisse würden sie kontinuierlich weiterentwickelt. Aus Sicht von Loheide könne dies aber nur ein Anfang sein „Die Träger von Flüchtlingsunterkünften müssen nach Ansicht der Diakonie gesetzlich verpflichtet werden, solche Konzepte in ihren Einrichtungen umzusetzen. Nur so können wir Flüchtlingsfrauen und Kindern bundesweit den Schutz bieten, den sie brauchen." 

    Zu den Mindeststandards für Flüchtlingsunterkünfte

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