Gemeinden und Flüchtlinge
Neuer Leitfaden für Kirchenasyle erhältlich
EKHNEKHN12.12.2014 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Darmstadt / Frankfurt, 12. Dezember 2014. Ein neuer Leitfaden für evangelische Gemeinden in Hessen und Rheinland-Pfalz gibt bei der Durchführung von Kirchenasylen wichtige Hinweise. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und die Diakonie Hessen haben dazu eine 15-seitige Broschüre mit grundlegenden rechtlichen Informationen, Verhaltensregeln und Ansprechpersonen für Gemeinden in der Ausnahmesituation herausgegeben. Sie gibt Hilfestellung, wenn einzelne von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge unter dem Dach einer Kirche Zuflucht suchen. Derzeit gibt es in der EKHN etwa ein Dutzend Kirchenasyle.
Gastfreundschaft als Heilsames erfahren
Kirchengemeinden öffnen ihre Türen für Menschen, die von Abschiebung bedroht sind und ermöglichen ihnen damit in einer belastenden Zeit, Ruhe zu finden. Im besonderen Schutzraum eines Kirchenasyls können oft nicht nur die Schutzsuchenden, sondern auch die Gemeinden den "Segen der Gastfreundschaft als etwas Heilsames" erleben, schreiben Dr. Volker Jung, Kirchenpräsident der EKHN, und Dr. Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, in ihrem gemeinsamen Vorwort.
Beistand als Akt der Nothilfe verstehen
Sie machen darin auch deutlich, dass „Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, damit nicht den Rechtsstaat infrage stellen“. Vielmehr leisteten sie „einen Akt der Nothilfe und des Beistands bei der Durchsetzung eines Menschenrechts“. Dabei habe bisher noch keine Kirchengemeinde leichtfertig und unbedacht gehandelt. Sie „überlegen gut und lange“, bevor sie entscheiden, ein Kirchenasyl zu gewähren. Kirchenasylfälle blieben immer Härtefälle. „Wir unterstützen diese Form des Kirchenasyls ausdrücklich, weil es um Menschen und um die rechtliche und menschenrechtliche Würdigung jedes Einzelfalles geht!“, so die beiden leitenden evangelischen Theologen.
Hintergrund Kirchenasyl
Beim Kirchenasyl nehmen Gemeinden Flüchtlinge vorübergehend auf und setzen sich für eine sorgfältige Überprüfung ihres Falles ein. Ziel ist es, während dieser Zeit die rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte deutlicher herauszuarbeiten, die gegen eine Abschiebung in ihr Herkunftsland oder eine Überstellung in ein anderes EU-Land sprechen könnten. Für verfolgte und gefährdete Menschen einzutreten, gehört von Anfang an zu den elementaren Aufgaben der Christenheit. Kirchenasyl geht auf das biblische Fremdenrecht zurück und ist praktische und verbindliche Solidarität mit Schutzsuchenden, denen eine Verletzung ihrer Menschenwürde droht.
Bezugsinformation
Die Broschüre ist online erhältlich unter
http://www.ekhn.de/fileadmin/content/ekhn.de/download/presse/14/14-11_DH__EKKW__EKHN_Information_Kirchenasyl.pdf
Sie kann auch als Druckexemplar bestellt werden bei
Petra Heipke: Tel. 069 7947-6229
Mail: petra.heipke@diakonie-hessen.de
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