Weltkindertag
Quiz zu "25 Jahren Kinderrechte"
Kathleen Paul/pixelioKinder machen auch viel Unsinn19.09.2014 evb Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
kirche-entdecken.deDas Kinderrechte-Quiz der evangelischen KinderkirchenseiteAm 20. September feiern die Deutschen den Weltkindertag. Überall finden Feste statt, bei denen Kinder im Mittelpunkt stehen. Der Weltkindertag wird an verschiedenen Tagen in mehr als 145 Ländern weltweit gefeiert. Damit soll ein weltweites Zeichen für die Rechte der Kinder gesetzt werden. In diesem Jahr feiert die UN-Kinderrechtskonvention über die Rechte des Kindes ihren 25. Geburtstag und das Motto des Weltkindertages lautet: „Jedes Kind hat Rechte!“
Kinderrechte-Quiz auf evangelischer Kinderseite
Die Elster Kira, das Maskottchen der evangelischen Kinderseite www.kirche-entdecken.de, hat sich dazu ein Kinderrechte-Quiz ausgedacht, das bis zum 30. September 2014 online ist. Alle Internetnutzer, die bis Ende September Kiras Fragen richtig beantworten, können einen von vielen Preisen gewinnen, zum Beispiel das Kinderrechtespiel „Kleine Haie“, einen Mini-Deckenventilator, ein Zirkelset oder verschiedene Kartenspiele.
Kinder sollen den christlichen Glauben spielerisch erfahren
www.kirche-entdecken.de ist das erste Internet-Angebot der evangelischen Kirchen für Kinder im Grundschulalter. Kinder lernen hier spielerisch den Kirchenraum als Erlebnisraum kennen. Die Seite vermittelt spielerisch Wissen über den christlichen Glauben. Die Kinder können Geschichten aus der Bibel lesen oder hören, Wissenswertes über das Kirchenjahr und über andere Religionen erfahren oder ein Bibelquiz lösen.
Entwickelt und betreut wird die Seite von einer Projektgruppe aus Theologen und Medienwissenschaftlern der Evangelisch-Lutherischen Landeskirchen Hannovers und Bayerns, der Universität Greifswald und des Nürnberger Amts für Jugendarbeit. Die Kölner Agentur Kerygma hat das Angebot realisiert.
Welche Rechte haben Kinder? (Auszug)
1. Gleichheit (Artikel 2)
Alle Kinder haben dieselben Rechte, unabhängig von der Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder Vermögen. Behinderte Kinder haben dieselben Rechte wie alle anderen Kinder auch.
2. Gesundheit (Art. 3, 6 und Art. 24)
Bei allen Maßnahmen und Gesetzen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Dabei sollen die Staaten dafür sorgen, dass die für die Fürsorge oder den Schutz der Kinder verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den festgelegten Qualitätskriterien entsprechen. Wenn ein Kind ein Unfall hat oder erkrankt, soll es ärztliche Hilfe erhalten. Mütter sollen bei der Entbindung betreut werden. Erwachsene sollen außerdem lernen, wie sie am besten für die Gesundheit der Kinder sorgen. Jedes Kind hat von Geburt an das Recht auf Leben.
3. Namen und Staatsangehörigkeit (Art. 7 und 8)
Jedes Kind hat von Geburt an das Recht auf einen Namen, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit, und das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, insofern dies möglich ist. Wurden einem Kind Teile seiner Identität wie zum Beispiel die Staatsangehörigkeit genommen, sind die Vertragsstatten zu Schutz und Beistand des Kindes verpflichtet.
4. Bildung (Art. 28 und 29)
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung. Dafür muss es wenigstens zur Grundschule gehen dürfen, und das kostenlos. Bedürftige Kinder sollen unterstützt werden. In der Schule sollen Kinder lesen und schreiben lernen, aber auch die ihre Begabungen entfalten. Sie sollen zu mündigen Bürgern erzogen werden, die andere Menschen und Kulturen ebenso wie die Natur mit Respekt behandeln.
5. Freie Meinungsäußerung und Beteiligung (Art 12, 13 und 14)
Jedes Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. In allen das Kind betreffenden Verfahren sollte es Gelegenheit haben, sich zu äußern. Zudem darf es sich frei informieren. Wie Erwachsene haben auch Kinder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
6. Gewaltfreie Erziehung (Art. 19)
Weder Eltern noch andere Erwachsene dürfen Kindern gegenüber körperliche oder geistige Gewalt anwenden, sie misshandeln oder verwahrlosen lassen. Die Staaten schützen Kinder vor Vernachlässigung und schlechter Behandlung.
7. Schutz im Krieg und auf der Flucht (Art.22 und 38)
In bewaffneten Konflikten dürfen Kinder unter 15 Jahren nicht eingezogen werden. In Krisengebieten sollen die Kinder besonders geschützt und betreut werden. Auch Kinder, die in ein anderes Land geflohen sind, sollen geschützt werden - besonders, wenn sie alleine reisen. In diesem Falle sollen die Staaten dem Kind auch dabei helfen, seine Angehörigen zu finden. Ist dies erfolglos, haben die Flüchtlingskinder dieselben Rechte wie einheimische Kinder ohne Eltern.
8. Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung (Art.19, 32 und 34-37)
Niemand darf ein Kind sexuell missbrauchen, weder die Eltern noch Fremde. Sie dürfen auch nicht zur Prostitution gezwungen oder zu pornographischen Darstellungen benutzt werden. Foltern darf man Kinder ebenso wenig. Kinder dürfen nicht verkauft werden. Minderjährige dürfen zwar unter bestimmten Bedingungen arbeiten, jedoch darf diese Arbeit ihnen auf keinen Fall schaden oder ihre Entwicklung behindern.
9. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung (Art.23)
Geistig und körperlich behinderte Kinder haben dieselben Rechte wie nichtbehinderte Kinder. Aufgrund seiner Behinderung hat ein Kind aber auch das Recht auf besondere Betreuung, mit dem Ziel der „möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung des Kindes einschließlich seiner kulturellen und geistigen Entwicklung“.
10. Recht auf Spiel und Freizeit (Art. 31)
Kinder brauchen Freizeit. Deshalb haben sie das Recht „auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“
Quelle: UN-Kinderrechtskonvention
Konvention über die Rechte des Kindes - Für Kinder erklärt (PDF)
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