Spitzengespräch
Rheinland-Pfalz: Weichen bei Kirchenasyl gestellt
Silke RummelSymbolbild Kirchenasyl - hier in Niedernhausen in Hessen.16.10.2018 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Mainz, 16. Oktober 2018. Bereits zum zweiten Mal haben die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Anne Spiegel und Innenminister Roger Lewentz gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der evangelischen und der katholischen Kirche sowie des Landkreistages, des Städtetages und des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz über den Umgang mit Kirchenasyl gesprochen. Alle Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmer kamen beim Treffen in Mainz darin überein, dass die bewährte Praxis in Rheinland-Pfalz, beim Kirchenasyl im Einzelfall im Dialog nach konfliktfreien Lösungen zu suchen, unbedingt fortgeführt werden soll. Dies teilten die Beteiligten am Dienstag, 16. Oktober, mit.
Humanität
Ministerin Spiegel bedankte sich bei allen Beteiligten für das erneute Gespräch, das gezeigt hat, dass der gesellschaftliche Konsens in Rheinland-Pfalz, Kirchenasyle als christliche Tradition zu respektieren und Zwangsmaßnahmen in Kirchenasylen zu vermeiden, uneingeschränkt fortbesteht. „Kirchenasyl erfordert von allen Beteiligten einen verantwortungsvollen Umgang“, betonte Integrationsministerin Anne Spiegel. „Dieser Appell richtet sich an alle Beteiligten - die jeweilige Kirchengemeinde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, genauso wie die örtlich betroffene Kommune. Kirchenasyl darf nur ein äußerstes Mittel in humanitär außergewöhnlichen Fällen sein, um eine erneute Prüfung durch das Bundesamt zu erreichen, wobei das Bundesamt wiederum gefordert ist, die vorgebrachten Argumente auch ernsthaft und sorgfältig zu prüfen.“
Konfliktlagen
In dem Gespräch einigten sich alle Beteiligten darauf, dass bei den seltenen Fällen, in denen sich eine Konfliktlage abzeichnet, es von entscheidender Bedeutung ist, dass die Kommunikation aufrechterhalten wird. Das Integrationsministerium bietet den Kommunen und Kirchen dafür ein Mediationsverfahren an, das die Beteiligten in Konfliktfällen im Rahmen des Kirchenasyls kostenfrei nutzen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Beteiligten sich vorbehaltlos hierauf einlassen.
Einzelfallprüfung
Die Gesprächssteilnehmer haben übereinstimmend betont, dass im Rahmen der Einzelfallüberprüfung durch das BAMF gewährleistet sein muss, dass alle im Dossier vorgetragenen Argumente angemessene Berücksichtigung finden. Innenminister Roger Lewentz bot in diesem Zusammenhang an, das Thema Kirchenasyl im Kontext von Dublin–Verfahren auf der nächsten Innenministerkonferenz anzusprechen. „Das BAMF setzt mit seiner Prüfung einen wichtigen Vertrauenstatbestand. Es ist deswegen ungemein wichtig, dass das BAMF bei seiner Prüfung im Rahmen des Dossierverfahren sorgfältig vorgeht.“
Ausnahmesituation
Die evangelische und die Katholische Kirche betonten, dass durch das Kirchenasyl keine Entscheidungen von Behörden und Gerichten in Frage gestellt würden. Die Personen, die Kirchenasyl suchten, befänden sich in einer humanitären Ausnahmesituation. Sie haben nach Meinung der Kirchen das Recht, dass ihre Fälle und die Situation ausführlich geprüft werden.
Kommunikationswege
Für die kommunalen Spitzenverbände bleibt entscheidend, dass Kirchenasyle auf absolute Ausnahmefälle beschränkt bleiben. „Es ist wichtig, dass zwischen den Kirchen und der jeweiligen Kommune ein Kommunikationsweg gefunden wird, um im Einzelfall zu einer für alle Seiten tragfähigen Lösung zu kommen.“
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