Urteil
Schmerzensgeld für Videoüberwachung
Dieter Schütz/pixelio.de18.10.2013 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Eine rheinland-pfälzische Weberei muss einem ehemaligen Mitarbeiter 850 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie seinen Arbeitsplatz unzulässig mit Videokameras überwachen ließ. Das Mainzer Landesarbeitsgericht bestätigte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Entscheidung der ersten Instanz und wies zugleich Forderungen des Klägers zurück, der eine Summe von 10.000 Euro gefordert hatte (AZ: 2 Sa 540/12). Die Firma hatte in der Werkhalle vier Kameras installiert und dies damit begründet, sie wolle den drohenden Diebstahl von Maschinen verhindern.
Die Mainzer Richter hielten die Maßnahme wie bereits zuvor das Arbeitsgericht Trier für unzulässig, da es auch andere Möglichkeiten gegeben hätte, den Diebstahl der zwei Tonnen schweren Geräte zu vermeiden. So hätte die Überwachung auf das Werkstor begrenzt werden können.
Der Kläger hatte in dem Verfahren angegeben, die Kameras hätten ihn so sehr beeinträchtigt, dass er sich in ärztliche Behandlung begeben musste. Die ständige Überwachung am Arbeitsplatz habe bei ihm Durchfall, Bauchweh und Unwohlsein ausgelöst. Diesen behaupteten Zusammenhang zwischen Kameras und Erkrankung sah das Gericht jedoch nicht als erwiesen an.
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