Appell an Bundeskanzlerin
Seenotrettung ist Völkerrecht
Sea-Watch03.04.2019 bj Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die drei Forderungen des Offenen Briefes lauten:
- Notfallplan für Bootsflüchtlinge: Aufnahmebereite Mitgliedsstaaten müssen in einem geordneten Verfahren aus Seenot gerettete und in EU-Mittelmeeranrainerstaaten gestrandete Schutzsuchende solidarisch aufnehmen. Flüchtlingsorganisationen haben dazu einen praktikablen Vorschlag ausgearbeitet, der im Rahmen des geltenden Europarechts sofort zur Anwendung kommen kann.
- ”Sichere Häfen” ermöglichen: Viele deutsche Städte und Kommunen haben sich bereiterklärt, Geflüchtete aufzunehmen. Für sie muss eine Möglichkeit geschaffen werden, freiwillig zusätzliche Schutzsuchende aufzunehmen.
- Keine Rückführung nach Libyen: Nach Libyen zurückgebrachte Flüchtlinge sind systematisch Folter, Versklavung und Gewalt ausgesetzt. Jede Unterstützung und Ausbildung der sogenannten libyschen Küstenwache muss eingestellt werden. Die EU und Deutschland müssen das Non-Refoulement-Gebot als zwingendes Völkerrecht achten und umsetzen.
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie sagte dazu: "Die Seenotrettung von Flüchtlingen auf dem Mittelmeer zu beenden, kommt einem moralischen Offenbarungseid gleich. Die EU hat sich verpflichtet, Schutzsuchenden Zugang zu einem fairen Asylverfahren zu gewähren. Stattdessen setzt sie immer stärker auf Abschottung und Abschreckung. Dass sie dabei tausendfaches Sterben billigend in Kauf nimmt, ist nicht hinnehmbar. Die Pflicht zur Seenotrettung ist Völkerrecht und das Recht auf Leben ist nicht verhandelbar."
Seit 2015 hat die EU 730.000 Menschen auf der Flucht aus dem Mittelmeer gerettet.
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