Hessen zieht vor Bundesverwaltungsgericht
Streit um Sonntagsarbeit
Esther Stosch29.10.2013 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich mit weitreichenden Regelungen von Bundesländern zur Sonntagsarbeit auseinandersetzen. Das Land Hessen legte Revision gegen ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichts (VGH) ein, nach dem die Landeserlaubnis für Sonntagsarbeit in Call-Centern, Brauereien, Bibliotheken und Videotheken rechtswidrig sei. Dies sagte der VGH-Sprecher Harald Papst dem Evangelischen Pressedienst (epd).
In dem Rechtsstreit geht es um die seit 2011 gültige Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen. Eine ähnliche Regelung gibt es in anderen Bundesländern. Gegen die hessische Verordnung hatten die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und Dekanate der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) geklagt. Die Kasseler Richter entschieden am 12. September, dass die Verordnung in weiten Teilen ungültig sei (AZ: 8 C 1776/12.N). Wegen der „grundsätzlichern Bedeutung der Rechtssache“ wurde Revision zugelassen.
Die umstrittene hessische Regelung erlaubt Sonntagsarbeit etwa in Call-Centern des Versandhandels, beim Online-Banking oder im Reisegewerbe. Zudem dürfen öffentliche und kirchliche Videotheken und Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen bis zu acht Stunden öffnen. Im Sommer ist Sonntagsarbeit in Brauereien, Getränke-Unternehmen sowie Speiseeis-Betrieben erlaubt.
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