Dekanat Rodgau

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    Frühjahrssynode 2015

    Studienzeit wird neu geregelt

    Halfpoint/istockphoto.comDie Synode diskutiert über die Möglichkeit für Angestellte, alle zehn Jahre einen mehrwöchigen Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen.

    Auch Mitarbeitenden im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst kann jetzt Studienzeit gewährt werden. Die Regelung gilt ab Juli.

    Frankfurt a.M., 25. April 2015. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Freitag in Frankfurt nach einer intensiv geführten Debatte eine bis zu sechswöchige Studienzeit für Mitarbeitende im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst beschlossen. Sinn dieser Studienzeit ist die Ermöglichung einer Phase der geistlich-theologischen Orientierung. Bislang stand nach zehnjähriger Dienstzeit lediglich Pfarrerinnen und Pfarrern eine bis zu dreimonatige Studienzeit zu. Die Regelung gilt ab Juli 2015.

    In allen Fällen bedarf die Gewährung der Genehmigung der Kirchenverwaltung. Die Mitarbeitenden sorgen in Abstimmung mit ihrer Dienststellenleitung für eine Vertretungsregelung. Neu ist auch die Bezeichnung Studienzeit, die nach Beschluss der Synode den bisherigen sogenannten Studienurlaub ablösen wird. Die Studienzeit soll Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst und damit auch ihren Gemeinden neue Einblicke erschließen sollen. Sie bietet die beispielsweise die Möglichkeit, einen intellektuellen Schwerpunkt zu setzen und sich auf die geistliche Praxis zu konzentrieren.

     

     

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