Dekanat Rodgau

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    Etat über 556 Millionen Euro

    Synode verabschiedet EKHN-Haushalt

    EKHNDie Kirchensynode ist das maßgebende Organ der geistlichen und rechtlichen Leitung der Gesamtkirche

    Die EKHN hat den Haushalt für 2014 gebilligt. Dazu gehört auch eine zusätzliche Million Euro für die Flüchtlingsarbeit.

    Frankfurt a.M., 22. November 2013. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Freitagabend in Frankfurt am Main den Haushalt über 556 Millionen Euro für das kommende Jahr einstimmig beschlossen. Bewilligt hat das 152-köpfige „Kirchenparlament“ zusätzlich eine Million Euro für die Flüchtlingshilfe. Unterstützt werden soll damit die Arbeit von Gemeinden, Dekanaten und evangelischen Einrichtungen, die sich in besonderer Weise für Hilfesuchende einsetzen. Daneben sollen Projekte in Krisenregionen gefördert werden wie etwa ein Traumazentrum für Flüchtlinge in Kirkuk oder den Aufbau einer Schule in Syrien.

    Die EKHN rechnet 2014 mit 445 Millionen Euro Kirchensteuern. 2013 werden am Ende des Jahres 430 Millionen Euro erwartet. Der Haushalt sieht vor, dass 73 Prozent des Gesamtbudgets in die Arbeit der Gemeinden und Dekanate vor Ort fließen. Allein für die etwa 600 evangelischen Kindertagesstätten will die EKHN rund 40 Millionen Euro aufbringen. Das sind pro Einrichtung rund 66.000 Euro an kirchlichen Eigenmitteln im Jahr. Ein spezieller Ökofonds, der unter anderem nachhaltiges Bauen und Sanieren ermöglicht, wurde auf über 10 Millionen Euro aufgestockt.

    Finanzlage noch stabil

    Heinz Thomas Striegler, Leiter der Kirchenverwaltung und Finanzdezernent der EKHN sieht für die Zukunft der EKHN eine „noch stabile Finanzlage“. Zwar seien die Kirchensteuereinnahmen in diesem Jahr gegenüber 2012 um 4,75 Prozent zurückgegangen. Hauptgrund sind nach Striegler Rückzahlungsverpflichtungen, die sich auf einen langen Zeitraum beziehen. Aber angesichts der positiven konjunkturellen Lage in Deutschland dürfe für 2014 mit einem Planansatz von 445 Millionen Euro Kirchensteuern gerechnet werden. Striegler bezifferte die Staatsleistungen auf 6,22 Millionen Euro aus Rheinland-Pfalz sowie 7,66 Millionen Euro aus Hessen für die EKHN. Dies entspräche etwa 2,7 Prozent der Gesamteinnahmen. Die historischen Wurzeln der Staatsleistungen lägen in den Enteignungen der Kirche im Rahmen des Reichdeputationshauptschlusses von 1803. Das Ansinnen, die Staatsleistungen abzulösen, würde die EKHN nach Worten Strieglers „konstruktiv begleiten“. Er wies aber auch darauf hin, dass die Staatsleitungen in anderen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland eine ungleich höhere Bedeutung hätten.

    Sparen bleibt Herausforderung

    Als problematisch bezeichnete Striegler die Umsetzung der Einsparauflagen in der EKHN. Die jährlichen prozentualen Kürzungen müssten durch einen „mittelfristigen Einsparkorridor“ ersetzt werden. Nur so seien konzeptionelle Änderungen in den Arbeitsbereichen möglich. In den vergangenen Monaten hätte sich zudem die finanzielle Lage von einigen Diakoniestationen deutlich verschlechtert. Grund seien unter anderem die Lohnabschlüsse der vergangenen Jahre, die in voller Höhe nicht auf die Kostenträger übertragen werden könnten. Vorstände und Aufsichtsräte der Diakoniestationen hätten angesichts der finanziellen „Krisensituationen“ vielfach bereits deutlich signalisiert, dass die „Zumutbarkeitsschwelle“ erreicht sei. Für Striegler ist diese Arbeit aber ein „gutes Beispiel dafür, wie die Kirche gesellschaftliche Aufgaben mit hohem Qualitätsanspruch erfüllt“. In den kommenden Monaten soll es verstärkte Gespräche und Überlegungen zur Neustrukturierung der betroffenen Stationen geben.

     

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