Dekanat Rodgau

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    Tornado beschädigt Stiftkirche in Bützow

    Wirbelsturm in der Nordkirche

    KiBaStiftkirche BützowErste Reparaturarbeiten sind schon in vollem Gange.

    Ein Tornado hat am 5. Mai die Kleinstadt Bützow in Mecklenburg-Vorpommern verwüstet. Der Wirbelsturm fügte dabei der bedeutenden Stiftkirche, ebenso wie anderen Teilen der Innenstadt erheblichen Schaden zu. Auch 30 Menschen wurden leicht, einer schwer verletzt.

    Der Tornado hat das Dach des Gebäudes auf großer Fläche abgedeckt, der Dachstuhl ist erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. Auch die erst 2014 sanierten Kirchenfenster sind jetzt dringend reparaturbedürftig. „Das ganze Ausmaß der Schäden wird erst nach Abschluss der Aufräumarbeiten erkennbar sein“, so Thomas Begrich, Geschäftsführer der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa). „Sicher ist jedoch, dass unmittelbar dringender Handlungsbedarf besteht, damit die zentrale Kirche der kleinen Stadt keine bleibenden Schäden erleidet."

    Architektonische Bedeutung

    Die Stiftkirche Bützow gilt als bedeutender gotischer Backsteinhallenbau, dessen Ursprünge ins 13. Jahrhundert zurückreichen. Heute hat sie den Rang eines Kulturdenkmals von nationaler Bedeutung inne. Die dreischiffige Hallenkirche ist ein typischer Bau der Norddeutschen Backsteingotik. Erbaut wurde sie als Residenz der Schweriner Bischöfe. Ihr charakteristischer Turm mit Spitzdach ist 74 Meter hoch.

    Bitte um Unterstützung

    In den Jahren 2007 und 2008 hatte die KiBa die Sanierung des Dachtragwerks der Stiftkirche Bützow mit 35.000 Euro gefördert - nun stehen Bürger und Kirchengemeinde erneut vor der Herausforderung, das Gebäude zu erhalten. Daher bittet die KiBa darum, mit einer großzügigen Spende zur Rettung der Stiftkirche in Bützow beizutragen. Die Stiftung KiBa hat umgehend ein entsprechendes Sonderkonto eingerichtet:

    Kontonummer: 800 005 550,
    Bankleitzahl 520 604 10,

    IBAN: DE17 5206 0410 0800 0055 50
    BIC: GENO DEF1 EK1

    Alle Spenden auf das genannte Sonderkonto kommen diesem Zweck unmittelbar und ohne jeden Abzug zugute. Weitere Informationen unter

    Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland

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