Dekanat Rodgau

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    Synode

    Dekan: "Wir sind auf einem guten Weg"

    Präses Dr. Wolfgang Wörner dankte am Mittag den Synodalen für die gute und disziplinierte Mitarbeit. Vorausgegangen war eine konstruktive Arbeitssitzung mit 18 Tagesordnungspunkten und etlichen Beschlüssen, darunter drei Anträge an die Kirchensynode der EKHN.

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    Die Dekanats-Herbst-Synode tagte am Samstagvormittag (12. Oktober 2024) im Evangelischen Gemeindehaus Haiger. Die Tagung begann morgens um 9 Uhr mit einer Andacht der stellvertretenden Dekanin Anja Vollendorf. Sie begrüßte die 54 Vertreterinnen und Vertreter als "lebendige Briefe" aus den 36 Kirchengemeinden links und rechts der Dill.

    "Kirchliche Verordnungen und Beschlüsse sind wichtig, doch dabei bleibt es nicht allein: die Geistkraft ist notwendig", sagte Vollendorf, die sich am vorgegebenen Predigttext für den kommenden Sonntag orientierte. Mit Paulus kam sie zum Schluss, Geschriebenes allein reiche nicht. Gott mache uns Menschen fähig, im Miteinander lebendige Briefe für andere zu sein.

    Die Andacht wurde musikalisch gestaltet von Johann Lieberknecht, dem neuen Kirchenmusiker in Herborn, der am 1. Juni 2024 die Nachfolge von Regina Zimmermann-Emde angetreten hat. Präses Dr. Wolfgang Wörner verabschiedete Pfarrer Martin Slenczka aus dem Amt des Jugendpfarrers, dass er seit 2016 inne hatte. Da sich kein Nachfolger gefunden habe, bleibt das Ehrenamt vorübergehend unbesetzt, sagte Wörner.

    Stephan Born und Meike Bittmann stellten die Arbeit der Klinikseelsorge an den Vitos-Kliniken vor. Mit einem Pool von weiteren Seelsorgern werden sie vorübergehend auch die Krankenhausseelsorge an den Dill-Kliniken in Dillenburg begleiten bis die vakante Stelle wieder besetzt ist.

    Verabschiedung von Jörg Moxter

    Für Pfarrer Jörg Moxter, dem Leiter der Evangelischen Beratungsstelle Herborn, wird es eine Nachfolge geben, kündigte Präses Dr. Wolfgang Wörner an. Allerdings wird es keine Pfarrperson mehr sein. Der langjährige Leiter Pfarrer Jörg Moxter wird am Freitag, 6. Dezember 2024 um 18 Uhr in der Ev. Kirche Merkenbach in den Ruhestand verabschiedet. Über die Arbeit der Beratungsstelle hat er kurz vor der Synode berichtet. Ralf Schaffner warb für mehr Zustiftungen an die Stiftung Familie Leben, die die Beratungsstelle mit ihren Erträgen unterstütze. Das Stiftungskapital soll erhöht werden.        

    2025 kommt die digitale Bearbeitung

    René Fünders, der Leiter der Regionalverwaltung Nassau Nord, kündigte in seinem Grußwort an, im kommenden Jahr werde die lange angekündigte digitale Beleg-Buchung für die Verwaltungen der Kirchengemeinden eingeführt. Das direkte Einscannen der Belege soll die weitere Bearbeitung der Buchungen in Zukunft erleichtern. Zunächst werden die GüT-Geschäftsstellen der Dekanate damit ausgerüstet und etwas später folgt dann die Einweisung für die Gemeindebüros.

    Fünders berichtete, dass Nina Wallentin ab 01.07.2024 zur Leiterin der Personalabteilung ernannt wurde. Im Bereich der Eröffnungsbilanzen konnte neues Personal gefunden werden. Mittlerweile wurden 80 Prozent der Eröffnungsbilanzen verschickt. Er bittet die Kirchengemeinden darum, die Eröffnungsbilanzen zu beschließen und die Bestände der Kollektenkassen der Regionalverwaltung zu melden. 

    Nachrücker für den kirchenmusikalischen Ausschuss

    Personelle Veränderungen sorgen im kirchenmusikalischen Ausschuss des Dekanats für Neubesetzungen: Die Synodalen haben mehrheitlich beschlossen, dass Nele Tropp für den ausscheidenden Thomas Bechtum, Johann Lieberknecht für Regina Zimmermann-Emde und die stellvertretende Dekanin Anja Vollendorf für Dekan Andree Best nachrücken. 

    Ein Antrag direkt an die Kirchenleitung

    Es klingt etwas kurios: Weil die Kirchengemeinde Herborn der Zeit etwas vorraus war und in den 1950er Jahren eine Zusatzversorgung für die kirchlichen Mitarbeitenden bei der kommunalen Versorgungskasse in Wiesbaden abgeschlossen hatte, ist die gewünschte Rechtsform der Gemeinden im Nachbarschaftsraum Herborn-Mittenaar-Siegbach nicht möglich. Die bestehenden Verträge mit der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden erschweren die Zusammenarbeit und Rechtsfindung der Gemeinden im Nachbarschaftsraum Herborn-Mittenaar-Siegbach und die Zuführung der Kita Mozartstraße zur GüT des Evangelischen Dekanats, erläuterte Dekan Andree Best.

    Die Regelung, dass ein kirchlicher Arbeitgeber seine Mitarbeitenden lediglich bei einer Zusatzversorgungskasse versichert, war bis zur Bildung der GüT 2018 auch kein Problem. Trotz der Beschlusslage des Kirchenvorstandes, an der GüT teilzunehmen, war dies aber nicht möglich, da die Beschäftigten der GüT alle in der EZVK Darmstadt versichert sind und eine Übernahme der ZVK-Verträge aus Wiesbaden nicht möglich war. Bis heute ist die Teilnahme an der GüT daher nicht möglich.

    Und: Auch die Bildung der Verwaltungskooperation im Nachbarschaftsraum scheiterte fast an der Zusammenlegung von Mitarbeitenden aus drei Gemeindebüros, da eine gemeinsame Anstellungsträgerschaft nicht möglich war und bisher auch nicht ist. Die Mitarbeitenden blieben bei ihren jeweilig arbeitgebenden Kirchengemeinden beschäftigt.

    Bei der Bildung der Nachbarschaftsräume und der damit zusammenhängenden Findung der Rechtsformen sorgt die Regelung 'Ein Arbeitgeber – eine Zusatzversorgungskasse' dafür, dass zwei von drei Rechtsoptionen ausfallen, da Mitarbeitende in der fusionierten Gemeinde als auch in der Gesamtgemeinde einen gemeinsamen Arbeitgeber haben. Der gesamte Nachbarschaftraum müsste entsprechend eine Arbeitsgemeinschaft werden, was er nicht anstrebt. Alle Gespräche mit der Kirchenverwaltung führten nunmehr seit acht Jahren zu keinem Ergebnis. Daher hat Dekan Andree Best den Synodalen eine Beschlussfassung zur Anerkennnung zweier Zusatzversorgungskassen im Nachbarschaftsraum als Ausnahme-Regelung vorgelegt. Der Antrag an die Kirchenleitung wurde einstimmig beschlossen.

    Die Anträge an die Kirchensynode

    Drei weitere Anträge aus dem Nachbarschaftsraum Westerwald, dem Kooperationsraum Eschenburg und der Kirchengemeinde Allendorf beziehen sich auf den laufenden Transformationsprozess der "EKHN.2030" und sorgten für eine konstruktive Diskussion im Plenum.

    Antrag 1: Zwischenschritt im EKHN2030-Prozess

    Pfarrerin Dorothee Schaaf erläuterte ihren Antrag auf einen Zwischenschritt am Beispiel ihres eigenen Nachbarschaftsraums Westerwald bei der Bildung eines gemeinsamen Gemeindebüros. Absehbar ist, dass die Gemeindebüros aus den Pfarrhäusern recht bald ausziehen müssten. Die Prozesse seien aber komplex, das Pfarrhaus in Sinn sei noch nicht saniert bzw. das Pfarrhaus in Beilstein noch nicht verkauft. Eine Zwischenlösung muss her, die zusätzliches Personal und zusätzliche Stunden bedeute. Die Synodalen baten um eine Änderung in der Formulierung. Der Antrag wurde umformuliert und dann mehrheitlich angenommen.

    Antrag 2: Mehr Selbstbestimmung bei Gebäudeerhalt

    Pfarrer Michael Böckner aus Haiger-Allendorf wünscht sich bei Gebäuden, für deren Erhalt die Gemeinden selbst aufkommen müssen, ein höheres Selbstbestimmungsrecht. "Wer zahlt, soll auch selbst bestellen dürfen", sagte Böckner. Er kritisierte, dass die strengen Bauvorgaben seitens der Kirche für Teuerungen sorgen werden. Gemeinden sollten im Rahmen des bestehenden Baurechts und der Denkmalpflege gestaltungsfähig bleiben. Einzelne Synodale baten, den Antrag etwas konkreter zu formulieren. Es bildete sich spontan eine Arbeitsgruppe, die den Antrag an zwei Stellen ergänzte. Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt, es gab eine Nein-Stimme.

    Antrag 3: Pfarrhäuser zurück an die Kirche

    Pfarrer Michael Brück stellte den Antrag der Kirchengemeinden Hirzenhain und Simmersbach an die Kirchensynode vor. Die Pfarrhäuser sind aus der Gebäudeberechnung im Nachbarschaftsraum herauszunehmen, so lautet die Forderung. Dienstherrin der Pfarrerinnen und Pfarrer sind nicht einzelne Kirchengemeinden oder Nachbarschaftsräume, sondern die EKHN. Sie allein habe die Fürsorge- und Versorgungspflicht für die Pfarrerinnen und Pfarrer und ist entsprechend für die Pfarrhäuser vollumfänglich verantwortlich, lautet die Begründung. Dieser Antrag wurde mit 38 Ja-Stimmen , 1 Nein-Stimme und 15 Enthaltungen angenommen.

    Dekan: "Wir sind auf einem guten Weg"

    Dekan Andre Best dankte den Synodalen für die gute Arbeitssynode: "Wir arbeiten an gemeinsamen Themen", sagte er - und mit Blick auf die Veränderungen: "Wir sind auf einem guten Weg. Viele wichtige Beschlüsse sind schon gefallen, weitere werden noch folgen." So bliebe jetzt den Gemeinden ein gutes Jahr sich auf die Gestaltung ihrer Nachbarschaftsräume zu konzentrieren. In diesem Zusammenhang wies er auf den Newsletter für Kirchenvorstände und eine neue Handreichung hin, die die EKHN soeben veröffentlicht habe. Der Dekan, der seit einem Jahr im Amt ist, erlebe im Dekanat einen geschwisterlichen Umgang. Er dankte für die freundliche Aufnahme. Und er warb, "schaut auf die Interessen der Menschen, fragt nach und hört ihnen zu".

     

     » Hier geht es zum EKHN-Newsletter für Kirchenvorstände vom 8. Oktober 2024:

     

    EKHN-Newsletter für Kirchenvorstände

     

     

     

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