Flüchtlinge
Diakonie und Caritas: Flüchtlinge gehören nicht ins Gefängnis
Erika von BassewitzSchranke zum Flüchtlingsheim in Ingelheim15.04.2014 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
„Menschen, die bei uns Schutz suchen, einzusperren, ist ein unhaltbarer Zustand, den wir nicht akzeptieren dürfen. Flüchtlinge gehören nicht ins Gefängnis“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Hessen, Pfarrer Wolfgang Gern. Für nicht akzeptabel halten Diakonie und Caritas die Festnahme selbst von syrischen Flüchtlingen an den deutschen Grenzen durch die Bundespolizei. Allein im vergangenen Jahr seien in der Abschiebungshaft in Ingelheim fünf Fälle dokumentiert worden, berichtete Gern. Alle fünf Personen waren aus Syrien geflüchtet und fielen unter die sogenannte Dublin-Verordnung.
Der Rechtshilfefonds von Diakonie und Caritas ist nach eigenen Angaben „bitter nötig“. Der Fonds habe im Jahr 2013 insgesamt 41 Fälle bezuschusst, teilten die Diakonie Hessen und der Caritasverband für die Diözese Mainz in Frankfurt am Main und Mainz mit. 70 Prozent der rechtlichen Interventionen hätten zur Haftentlassung geführt. Mit dem Rechtshilfefonds, der von Caritasverbänden und Diakonischen Werken in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden Württemberg finanziert wird, werden Verfahren ermöglicht, um die Abschiebungshaft zu überprüfen oder andere asyl- und ausländerrechtliche Schritte einzuleiten.
Die Dublin-Verordnung
Nach der Dublin-Verordnung ist das Land innerhalb der Europäischen Union für das Asylverfahren zuständig, das der Flüchtling zuerst betreten hat. Diakonie und Caritas kritisieren seit langem, dass in deutschen Abschiebungshaftanstalten überwiegend Flüchtlinge aufgrund der Dublin-Verordnung inhaftiert sind und dass nach den Fluchtgründen meist nicht gefragt werde. Die Behörden interessierten sich nur für den innereuropäischen Fluchtweg, um die Schutzsuchenden wieder dorthin abzuschieben.
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