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Eucharistische Gastfreundschaft soll beim Kirchentag möglich sein
EKHN/Volker Rahnv.l.: Bettina Limperg, Thomas Sternberg, Kirchenpräsident Dr. Volker Jung, Uwe Becker (Bürgermeister FFM) und Bischof Georg Bätzing bei der Staffelübergabe beim Kirchentag in Dortmund 2019.23.09.2020 epd/red Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Trotz Kritik des Vatikans wollen die Veranstalter des 3. Ökumenischen Kirchentags an einer möglichen eucharistischen Gastfreundschaft festhalten. Das theologische Papier „Gemeinsam am Tisch des Herrn” sei eine Leitschnur für die Programmgestaltung des Kirchentages im Mai nächsten Jahres in Frankfurt am Main, sagte die evangelische Präsidentin Bettina Limperg am Dienstag. Daran habe sich nichts geändert. Auch der katholische Präsident Thomas Sternberg sieht keinen Veränderungsbedarf am Konzept. Man plane keine Interzelebration, also eine gemeinsame Abendmahlsliturgie, betonte er: „Die persönliche Gewissensentscheidung wird eine große Rolle spielen.”
Strikte Ablehnung seitens der Glaubenskongregation
Am Montag war ein Brief aus der Glaubenskongregation des Vatikans an den Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, bekanntgeworden. Darin wird die Möglichkeit einer wechselseitigen Teilnahme von Protestanten und Katholiken an Eucharistie und Abendmahl strikt abgelehnt. Das Votum zur eucharistischen Gastfreundschaft des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen war im September 2019 veröffentlicht worden.
Die katholische Theologin Dorothea Sattler verteidigte das Papier des Arbeitskreises. Sie ist Mitautorin des Votums. Sattler sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), immer wenn im ökumenischen Dialog die Handlungsebene betreten werde, schreckten viele zurück. Seit vielen Jahrzehnten gebe es theologische Arbeiten zum Ämter- und Sakramentenverständnis. „Wir können nicht jedes Mal wieder von vorne beginnen, es liegen bereits so viele Studien vor, die keine Anerkennung finden”, sagte die Münsteraner Professorin. „Wir sind gewiss bereit, unser Papier theologisch zu prüfen und weiterzuentwickeln, aber nur dann, wenn wenigstens die Perspektive besteht, dass sich dann auch in der Praxis etwas ändert.”
Bischofskonferenz berät
Auch die Bischofskonferenz will sich auf ihrer Herbstvollversammlung, die noch bis Donnerstag in Fulda tagt, damit auseinandersetzen, kündigte ihr Vorsitzender Bätzing am Dienstag an. Bätzing ist der katholische bischöfliche Vorsitzende des Arbeitskreises, der das Votum verfasst hat. Außerdem ist er als Bischof von Limburg auch Gastgeber des Ökumenischen Kirchentags. Im vergangenen Jahr hatte er das Papier mitverantwortet und erklärt, es könne eine Grundlage für die Gottesdienste beim 3. Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt am Main sein. Der Brief des Vatikans sei noch kein Grund, diese Aussage zurückzunehmen, erklärte Bätzing in Fulda. Aber er enthalte wesentliche Einwände, die nun abgewogen werden müssten.
Bätzing erinnerte an seine Aussage im vergangenen Jahr, niemand könne einfach sagen „so nicht”. Er werde zurückfragen „wie dann?”. Die Gläubigen nicht nur in Deutschland hätten Anspruch auf eine Antwort auf diese Frage, sagte er.
Jung: Gemeinsam feiern
Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung sieht den Ökumenischen Kirchentag trotz des Vatikan-Papiers „weiter auf einem gut guten Weg“. Gottesdienste der unterschiedlichen Konfessionen können nach Worten Jung stattfinden. Eine Teilnahme am Abendmahl anderer Konfessionen soll weiter möglich sein. Dies sei auch denkbar, obwohl der Vatikan „inzwischen dagegen Vorbehalte signalisiert hat. Jung hoffe, „dass weiter Gesprächsbereitschaft besteht. Der Kirchenpräsident sei der Hoffnung, dass alle „einen guten Weg miteinander“ finden werden. Jung: „Es ist wichtig, dass wir in Frankfurt einen Kirchentag im Horizont des gemeinsamen Glaubens feiern. Genau das brauchen wir im Moment.“
Kritik von Akademiedirektor Latzel
Der Direktor der Evangelischen Akademie Frankfurt, Thorsten Latzel, äußerte sich im Deutschlandfunk kritisch zur Entscheidung des Vatikans, Gläubigen die Teilnahme am gemeinsamen Abendmahl zu verbieten. Das pauschale Nein gehe an der Wirklichkeit vieler Gemeinden vorbei, sagte er dem Sender. Man beraube sich damit vieler gemeinsamer geistiger Erfahrungen. Ein Papier, an dem zehn Jahre gearbeitet wurde sei „ziemlich pauschal“ durch das Schreiben der Glaubenskongregation vom Tisch gewischt worden. Die theologische Begründungen hält er nicht für stichhaltig. So sei es aus evangelischem Verständnis nie die Kirche, die zum Abendmahl einlädt, sondern Christus selbst.
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