Kirchentag
Heimatlos zwischen Mann und Frau
Visivasnc/istockphoto.com„Die Zweigeschlechtlichkeit von Mann und Frau ist eine besondere Gabe Gottes. Sie ist aber nicht das einzige Schöpfungsgemäße, gegenüber dem andere geschlechtliche Orientierung als defizitär zu beurteilen wäre“, so Kirchenpräsident Volker Jung.26.05.2017 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Der Sozialethiker Peter Dabrock hat sich für eine Änderung des deutschen Personenstandsrechts ausgesprochen. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates sagte am Donnerstag beim evangelischen Kirchentag in Berlin, im Personenstandsrecht sei eine dritte Kategorie zwischen männlich und weiblich erforderlich. Manche Menschen fühlten sich keinem der beiden Geschlechter eindeutig zugehörig. „Diese Menschen dürfen wir nicht heimatlos lassen“, forderte Dabrock.
Bei der Veranstaltung „Ein Leib - viele Geschlechter - Trans- und Intersexualität“ wies der Theologe darauf hin, dass dies seine persönliche Ansicht sei. Der Ethikrat habe noch keine entsprechende Position formuliert. Der Verfassungsgrundsatz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ gelte jedenfalls für alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht. Im Galaterbrief fordere zudem die Bibel Respekt gegenüber allen Menschen ein, gleich wie sie beschaffen sind.
Keine theologische Grundlage für zwei Geschlechter
Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung sagte, theologisch sei eine Bipolarität der Geschlechter nicht zu begründen. Die Schöpfungsgeschichte der Erschaffung des Menschen als Mann und Frau beschreibe lediglich, was vorgefunden wurde, sie habe aber keinen normativen Charakter.
„Vielfalt bereichert unser Leben, sie ist aber auch anstrengend“, sagte Jung. Er spielte damit auf innerkirchliche Debatten um die Erweiterung des Geschlechterbegriffs an. Viele Menschen wollten, das die Welt einfach sei. „Aber das ist sie nicht“, bekräftigte Jung.
Die Pädagoginnen Lucie Veith und Mari Günther, beide in der Transsexuellenberatung tätig, hatten zuvor die operative Frühfestlegung bei Kindern mit unklaren Geschlechtsmerkmalen kritisiert. Das sei Genitalverstümmelung. Günther wies zudem darauf hin, dass das preußische Landrecht bis 1870 neben männlich und weiblich eine dritte Geschlechtskategorie im Personenstandsrecht gekannt habe.
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