Flüchtlinge
Hessischer Landtag fordert Bleiberecht für Asylsuchende in Ausbildung
Charlotte MattesDeutschunterricht für Flüchtlinge in Frankfurt06.03.2015 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Der Hessische Landtag fordert ein befristetes Aufenthaltsrecht für Asylsuchende, die eine Ausbildung absolvieren. Das Parlament beschloss einen entsprechenden Entschließungsantrag von CDU und Grünen. Darin begrüßten die Abgeordneten ausdrücklich einen darauf abzielenden Vorstoß der Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne/Baden-Württemberg), Malu Dreyer (SPD/Rheinland-Pfalz) und Volker Bouffier (CDU/Hessen). Die drei Regierungschefs hatten sich in einem gemeinsamen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für ein derartiges Bleiberecht eingesetzt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wies den Vorschlag allerdings in einer ersten Reaktion zurück.
In dem beschlossenen Antrag heißt es, mit dem Verzicht auf Abschiebung von Asylbewerbern in Ausbildung könnte zum einen dem Fachkräftemangel begegnet werden. Zum anderen biete eine solche Lösung aber auch den Flüchtlingen eine humane Lebensperspektive. Viele könnten erst mit einer solchen Regelung überhaupt Zugang zu einem Ausbildungsplatz erhalten, da Unternehmen mit der Einstellung von Lehrlingen zögerten, die von Abschiebung bedroht seien.
Wer eine Ausbildung anfange, müsse diese auch abschließen können, sagte Grünen-Fraktionschef Mathias Wagner in der Debatte. Und wer anschließend einen Arbeitsplatz finde, solle ebenfalls ein Aufenthaltsrecht bekommen. Innenminister Peter Beuth (CDU) unterstützte den Vorstoß, betonte aber, die Hilfe müsse sich auf wirklich Verfolgte konzentrieren. Einer Armutsmigration aus Albanien und Kosovo müsse mit schnellen Entscheiden über die Asylanträge und bei Ablehnung Rückführung der Betroffenen in die Heimatländer begegnet werden.
© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken