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    Darmstädter Richter Dieter Schecker gewählt

    Neuer Vizepräsident beim kirchlichem Verfassungsgericht

    Roger TöpelmannPortraitRichter Dieter Schecker wird stellvertretender Präsident des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts (KVVG) der EKHN.

    Dieter Schecker ist am Donnerstag von der in Frankfurt am Main tagenden Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) zum stellvertretenden Präsidenten des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts (KVVG) der EKHN gewählt worden.

    Der 58 Jahre alte Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht in Darmstadt war bereits seit 1999 Mitglied des kirchlichen Gerichts, an dem Juristen ehrenamtlich tätig sind. Schecker arbeitete zunächst im Regierungspräsidium in Darmstadt, bevor er 1987 zum Verwaltungsgericht nach Wiesbaden wechselte. Von 1986 an war er im Hessischen Justizministerium beschäftigt. Im Jahr 1999 wechselte er als Richter an das Verwaltungsgericht Darmstadt. 

    Das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht arbeitet unabhängig und kann angerufen werden, um Entscheidungen in der EKHN juristisch überprüfen zu lassen. Als Verwaltungsgericht hat es beispielsweise über die Rechtmäßigkeit kirchlicher Verwaltungsakte zu entscheiden, etwa bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuweisung von Pfarrstellen oder bei der Versetzung von Pfarrerinnen und Pfarrern in den Wartestand. Neuerdings kann es auch angerufen werden, um die Gültigkeit von Kirchenvorstandswahlen zu überprüfen. In den letzten anderthalb Jahrzehnten Jahren sind rund 120 Verfahren bei dem Kirchengericht eingegangen. Gut zwei Drittel davon konnten ohne eine streitige Entscheidung erledigt werden.

    Derzeitiger Präsident des KVVG ist Dr. Winfried Schneider, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Die beiden Kammern des KVVG haben jeweils fünf Mitglieder, die ehrenamtlich arbeiten. Vier von ihnen haben juristischen Sachverstand mit der Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst. Ein Mitglied muss kirchlich zum Verkündigungsdienst ordiniert sein und theologische Fachkompetenz einbringen. Sie werden jeweils für sieben Jahre berufen. Zuletzt wurden im November sechs von 15 Plätzen im Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht neu besetzt. 

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