Dekanat Rodgau

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote des Dekanates Rodgau zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular sind wir offen für Ihre Anregungen.

    AngeboteÜbersicht
    Menümobile menu

    Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

    Klagewelle oder Betreuungsgeld?

    CareyHope/istockphoto.comBaby mit Geld

    Bald können Eltern Betreuungsgeld beantragen oder ihren Rechtsanspruch auf einen Platz in der öffentlichen Kindertagesbetreuung geltend machen. Dann könnte es auch zu einer Klagewelle von Eltern kommen. Erste Gerichtsurteile geben Eltern ohne Kita-Platz Hoffnung.

    Eltern können ab dem 01. August 2013 ihren Rechtsanspruch auf einen Platz in der öffentlichen Kindertagesbetreuung geltend machen. Zeitgleich tritt das neue Gesetz zum Betreuungsgeld in Kraft: Wer sich daheim um seine kleinen Kinder kümmert anstatt sie in die Kita zu geben, erhält monatlich 100 Euro vom Staat.

    In Großstädten fehlen Krippen

    Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz garantiert jedoch nicht die Aufnahme des Kindes in einer Kita. „Es werden vor allem in einigen Groß- und Universitätsstädten Lücken bei der Kinderbetreuung bleiben, “ erklärte Ulrich Maly, der Präsident des Deutschen Städtetags. Das bestätigt Sabine Herrenbrück, Leiterin des Fachbereichs Kindertagesstätten im Zentrum Bildung der EKHN: „Besonders in Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und Darmstadt liegt der Bedarf weit über der Quote. Nicht alle Plätze sind da, wo sie gebraucht werden.“

    „Taschengeld für zu Hause bleibende Frauen“

    Ob es zu einer Klagewelle von Eltern kommt, bleibt abzuwarten. Besonders für Gutverdiener ist das Betreuungsgeld jedoch wenig attraktiv. „Es ist eigentlich nur ein Taschengeld für zu Hause bleibende Frauen, die vielleicht noch vom Ehegattensplitting profitieren, “ bemerkt die Soziologie-Professorin Ulla Wischermann. Eine Gesellschaft, die Arbeit zu verteilen habe und über Fachkräftemangel klage, die müsse sich auch die Kinderbetreuung leisten.

    Stadt Mainz muss teure Privat-Kita zahlen

    In diese Richtung gehen auch die ersten gerichtlichen Entscheidungen zur Kinderbetreuung. So konnte die Stadt Mainz einer Frau für ihre Tochter nicht schon ab deren vollendeten zweiten Lebensjahr einen städtischen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen, sondern erst sechs Monate später. In der Zwischenzeit musste die Frau ihr Kind in einer privaten Betreuungseinrichtung unterbringen, wodurch ihr Kosten in Höhe von mehr als 2.000 Euro entstanden sind. Im Mai 2012 gab das Gericht der Mutter Recht. Die Stadt musste der Klägerin die Kosten der teueren privaten Kinderbetreuung ersetzen.

    Weniger als fünf Kilometer bis zur Kita

    Auch das Kölner Verwaltungsgericht hat im Juli 2013 im Sinne der klagenden Eltern entschieden, dass Kinder, deren Eltern sich für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung entschieden haben, von der Stadt nicht auf ein Angebot in der Kindertagespflege, also an Tagesmütter oder Tagesväter verwiesen werden können. Zudem wurde die Stadt Köln verpflichtet, den Eltern einen Betreuungsplatz in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Unter wohnortnah versteht das Gericht einen Umkreis von weniger als fünf Kilometern Wegstrecke.

    Kinder frühzeitig anmelden

    Eltern, die ihr Kind in einer evangelischen Kita in Hessen-Nassau unterbringen wollen, müssen dieses in der Regel zum Jahresanfang für das darauf folgende Kita-Jahr anmelden. 

    Wie aber sollen Eltern reagieren, wenn der Antrag auf ihre Wunsch-Kita abgelehnt wird? Dies stehe meist im Ablehnungsbescheid, neben der Adresse des zuständigen Gerichts, informiert der Deutsche Anwaltsverein.

    Bei Klagen Eilverfahren anstrengen

    „In jedem Fall müssen die Eltern spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids reagieren, um ihren Anspruch nicht zu verlieren, “ warnt die Rechtsanwältin Constanze Würfel. Außerdem empfiehlt sie ein Eilverfahren, da die Eltern andernfalls frühestens nach einem Jahr mit einer Entscheidung rechnen könnten. Per Eilantrag beschleunige sich das Verfahren hingegen meist auf vier bis sechs Wochen. Als dringend würden die Gerichte wahrscheinlich alle Fälle einstufen, in denen ein Arbeitsvertrag vorliege, der ein bestimmtes Einstiegsdatum bzw. die Rückkehr nach der Elternzeit in den Job festlege.

    Alternativ können diejenigen, die keinen Kita-Platz beanspruchen auch Betreuungsgeld beantragen. Aber: „Wer Betreuungsgeld annimmt, hat keine Grundlage für eine Klage, “ stellt Herrenbrück aus dem Zentrum Bildung fest. Auch eine Anmeldung vor der Geburt sei nicht möglich: „Ein Kind muss physisch vorhanden sein. Es gibt keine Optionsscheine auf Kinder.“

    Diese Seite:Download PDFDrucken

    to top