Sternenkinder
Landtag beschließt würdevolle Bestattung totgeborener Kinder
Virra18.12.2014 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
In Rheinland-Pfalz sind Kliniken und Arztpraxen künftig gesetzlich verpflichtet, Kinder nach einer Fehlgeburt oder Abtreibung in jedem Fall würdevoll zu bestatten. Die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags in Mainz beschlossen am Mittwoch einstimmig eine entsprechende Änderung des Bestattungsgesetzes. Bislang existierte eine Bestattungspflicht in Rheinland-Pfalz nur für Kinder, die mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm tot zur Welt kommen.
Daneben existierten bislang offizielle Empfehlungen an die Krankenhäuser, nach einer Fehlgeburt in jedem Fall zumindest eine würdevolle anonyme Sammelbestattung sicherzustellen, die aber nicht verpflichtend war. Die Gesetzesänderung sieht auch vor, dass Krankenhäuser den Ort dokumentieren müssen, an dem nach einer Fehlgeburt eine anonyme Bestattung stattfindet. Eltern müssen außerdem darüber informiert werden, dass sie ihr Kind auch individuell beerdigen können.
Die Gesetzesinitiative war maßgeblich von der pfälzischen Elterninitiative „Leere Wiege“ vorangetrieben worden. Sie fordert schon seit Jahren, dass totgeborene Kinder in keinem Fall im Klinikmüll entsorgt werden dürfen. Trauernde Eltern müssten in jedem Fall Gewissheit über den Verbleib ihrer Kinder bekommen. Die Initiative hatte wiederholt kritisiert, entgegen offizieller Erklärungen sei der tatsächliche Umgang mit dem Problem keineswegs überall vorbildlich. Eine ähnliche Gesetzesänderung wie in Rheinland-Pfalz wird zurzeit auch im Saarland vorbereitet.
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