Sonntagsschutz
Landtag in Hessen will Sonntagsöffnung nicht erleichtern
Ich-und-Du/pixelio.deKirchen und Gewerkschaften wollen keine Aufweichung des Sonntagsschutzes.19.12.2014 epd/red Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die große Mehrheit der Abgeordneten des Hessischen Landtags lehnt eine weitere Erleichterung der Ladenöffnung an Sonntagen ab. Dies zeichnete sich am Donnerstag bei der Beratung eines FDP-Antrags ab, nach dem die notwendigen Feste oder Märkte als Voraussetzung für die vier Sonntagsverkäufe im Jahr gestrichen werden sollen. Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) für die Landesregierung sowie Redner von CDU, SPD, Grünen und Linken unterstrichen dagegen den besonderen Schutz der Sonntagsruhe, der nicht weiter ausgehöhlt werden dürfe.
Der FDP-Abgeordnete Jürgen Lenders begründete den Vorstoß der Liberalen damit, dass die bisherige Verknüpfung dieser vier Sonntage mit „Sonderereignissen“ wie Messen, Festen oder örtlichen Märkten immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führe. Einmal erlaubten die Gerichte die verkaufsoffenen Sonntage, ein anderes Mal verböten sie diese. Die FDP wollen an der Begrenzung auf vier solche Tage festhalten, die Regelung müsse aber praktikabel und transparent sein. Zudem beantrage seine Partei, solche Ladenöffnungen an Sonntagen in bestimmten Bezirken zuzulassen, ohne sie auf das Kontingent der gesamten Kommune anzurechnen.
Sozialminister Grüttner und der Grünen-Abgeordnete Marcus Bocklet warnten, bei 43 Stadtteilen in Frankfurt wäre dann an fast allen Sonntagen eine solche Ladenöffnung möglich. Für die Landesregierung sei der Schutz der Sonntagsruhe von größter Bedeutung, sagte Grüttner. Der besondere Anlass als Voraussetzung für die Ladenöffnung dürfe nicht gestrichen werden. „Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben“, betonte der CDU-Politiker. Sein Parteifreund Tobias Utter bezweifelte zudem, dass die Streichung der Voraussetzungen verfassungsgemäß wäre.
Erst im November hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig enge Grenzen für Sonntagsarbeit gesetzt. Die EKHN hat das Urteil begrüßt.
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