Urteil
Schulverweigerer-Ehepaar scheitert vor Gericht
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16.10.2013
epd
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Das Landgericht Kassel hat am Mittwoch die Berufung eines Schulverweigerer-Ehepaars aus dem nordhessischen Homberg/Efze und der Staatsanwaltschaft Kassel abgewiesen (AZ: 4853 Js 32100/12 Jug). Damit bleibe es bei dem Urteil des Amtsgerichts Fritzlar vom Mai dieses Jahres, sagte der Pressesprecher des Landgerichts, Dierk Liebermann, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Gegen die Entscheidung könnten sowohl das Ehepaar als auch die Staatsanwaltschaft Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.
Das Amtsgericht Fritzlar hatte den 51 Jahre alten Vater und die 48 Jahre alte Mutter wegen Verstoßes gegen Paragraf 182 des Hessischen Schulgesetzes („Entziehung von der Schulpflicht“) zu einer Geldstrafe von je 700 Euro verurteilt. Die Anklage hatte für die „notorischen Schulverweigerer“ und „Wiederholungstäter“ jeweils eine sechsmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung beantragt.
Die Eltern hatten mehrfach erklärt, ein Schulbesuch ihrer drei schulpflichtigen Kinder im Alter von zehn bis 15 Jahren sei nicht mit ihrer christlichen Überzeugung vereinbar. Sie störten sich etwa am Sexualkundeunterricht in der öffentlichen Schule und daran, dass die Kinder dort in Kontakt mit Alkohol und Drogen kommen könnten. Die Eltern von insgesamt neun Kindern kämpfen bereits seit 20 Jahren gegen die Schulpflicht. Sie standen schon mehrfach vor Gericht.
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