Dekanat Rodgau

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    Kirche zuhause

    Streaming von Gottesdiensten und Andachten – so geht’s (aktualisiert)

    pixabay.com/MrJayWHand mit SmartphoneMit einem Smartphone lassen sich leicht Videos aufnehmen und live streamen.

    Sonntags bleibt die Kirchentür geschlossen – wegen der Corona-Pandemie. Aber viele Menschen würden dennoch gerne einen Gottesdienst erleben, von zuhause aus und am liebsten aus der eigenen Gemeinde. Internet-Plattformen wie Facebook, Instagram (IGTV) und Youtube machen’s möglich. Hier ein paar Tipps. (Jetzt - 25.3.2020 - mit Hinweis der Deutschen Bibelgesellschaft!)

    Jedes Projekt bedarf einiger Vorüberlegungen, die sollten Sie auch beim Thema Streaming (Live-Übertragung via Internet) anstellen.

    1.) Was ist mein Thema? Ein Gottesdienst mit der klassischen Liturgie? Oder wähle ich ein anderes Format?
    Für das ZDF ist die klassische Liturgie noch tauglich, im Netz erwarten die Teilnehmer aber kurzweilige Passagen und idealerweise auch Interaktion. Wollen Sie sich darauf einlassen?
    Wenn ja, lesen Sie Punkt 2.)

    2.) Welche Plattform ist für mich die richtige?
    Facebook ist weit verbreitet. Bei Instagram heißt der Dienst IGTV. Hier sind Videos im Hochformat besonders beliebt. Auch Youtube bietet einen Livestream, aber man braucht einen Kanal mit mindestens 1.000 Abonnenten, damit man über Mobilgeräte live streamen kann.
    Alle drei der genannten Anbieter bieten den Livestream quasi per Mausklick an. Nutzen Sie die Plattform, auf der die jetzt schon besonders gut vernetzt sind. Sie sind gerne vernetzt und scheuen nicht die Kommunikation mit Ihren Usern?
    Lesen Sie weiter unter Punkt 3.)

    3.) Welche Technik brauche ich?
    Als Minimum eine gute Internetverbindung und ein gutes Smartphone mit Stativ und Ansteckmikrofon. Mehr Technik ist wünschenswert, aber nur wenn Sie bereit sind, ein technikbegeistertes Team zusammenzustellen.
    Sie auch: Handreichung Streaming
    Sie sind begeistert und kennen Menschen, die Ihnen bei der Technik helfen? Wenn ja, dann sind Sie kurz davor, nun endlich starten zu können.
    Lesen schnell nochmal, was unter dem nächsten Punkten steht.

    4.) Welche Rechte muss ich beachten?
    Wenn Sie keine Menschen filmen, dann brauchen Sie auch keine Einverständniserklärungen. Ansonsten lassen Sie sich von den Gefilmten vorab eine schriftliche Einverständniserklärung geben, dass sie die Personen per Video im Internet zeigen dürfen.
    Wenn Sie keine Kunstwerke abbilden, dann sind Sie auch diesbezüglich schon einen Schritt weiter. (Auch Kirchenfenster sind Kunstwerke, besser, sie zeigen sie nur unscharf im Hintergrund. Keine Detailaufnahmen).

    Wenn Sie Musik verwenden, dann müssen Sie die GEMA-Regelungen beachten. Das ist ein bisschen verzwickt (siehe Anmerkungen am Ende dieses Textes).

    Bereit? Dann legen Sie los.
    Eine ausführliche (!) Anleitung finden Sie unter: kirchedigital.blog/2020/03/11/gottesdienste-und-veranstaltungen-live-streamen/

    Sie haben Bedenken, dass Sie das allein nicht stemmen können? Schauen Sie mal unter dem nächsten Punkt:

    5.) Welche Kooperationen bieten sich an?

    Nicht jede Gemeinde muss jede Woche einen eigenen Gottesdienst streamen. Verabreden Sie sich mit anderen benachbarten Gemeinden zu gemeinsamen Projekten. Geteilte Arbeit ist weniger Arbeit.

    Unterstützung bietet auch sublan.tv. Mit einer speziellen Software können interaktive Gottesdienste veranstaltet werden.

    Bewerben Sie Ihren Stream: Auf Ihrer Website, auf Plakaten im Schaukasten, via Anzeigen in der regionalen Presse. Ohne Zuschauer*innen lohnt sich der Aufwand nicht. 

    Aktuelles Recht (Stand 19. März 2020)

    YouTube / Social Media Plattformen

    Das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Musikwerken auf diesen Plattformen sowie das Streaming oder der Download dieser Werke ist über die bestehenden Verträge mit den entsprechenden Betreibern abgegolten.
    Auf die Kirchengemeinden kommen somit keine Kosten zu.

    Eigene Homepage / Website

    Die GEMA hat sich entschlossen, für die Zeit, in der die Gottesdienste nicht vor Ort durchgeführt werden können, die Nutzung von urheberechtlich geschützten Musikwerken im Rahmen des Streamings oder des Downloadens über die Kirchengemeinde-eigenen Websites durch die bestehenden Pauschalverträge als abgegolten zu betrachten.

    Die Art der Musikwiedergabe, live durch den Organist oder durch Tonträger, ist dabei unerheblich.

    Die Deutsche Bibnelgesellschaft informiert zur Nutzung von Bibeltexten (Stand: 25.3.2020)

    Ab sofort bis auf Widerruf können Sie Verse, Abschnitte oder einzelne Kapitel unserer Bibelübersetzungen (Lutherbibel, Gute Nachricht Bibel, BasisBibel) sowohl in kostenlosen Veröffentlichungen, als auch in Medienformaten und digitalen Kanälen ohne vorherige Anfrage (mit Copyright-Vermerk) genutzt werden. Diese Regelung gilt für Kirchengemeinden, Werke, Verbände und Privatpersonen. Ausführliche Informationen haben wir für Sie hier zusammengestellt:www.die-bibel.de/ueber-uns/unsere-unterstuetzung/fuer-gemeinden/ 

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