Dekanat Rodgau

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    Fluglärm

    Synode: Lärm stört Religion

    pixabay/ThePixelmanFlugzeug im Nachtflug

    Religiöse Belange sollen bei Planfeststellungsverfahren stärker beachtet werden, dafür hat sich die Synode der EKHN ausgesprochen. Als Religionsgemeinschaft müsse die EKHN die Möglichkeit haben, religiöse Anliegen bei Großprojekten einzubringen und dazu frühzeitig zu agieren.

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    Meisinger am Rednerpult Vordere Reihe im Synodenplenum

    Frankfurt a.M., 30. November 2017. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat sich bei der in Frankfurt am Main tagenden Synode erneut mit dem Thema Lärm beschäftigt. Ein am Donnerstag (30. November) vorgestelltes Gutachten kommt dabei zu dem Schluss, dass sich die Kirche mit religiösen Belangen bei zukünftigen Planfeststellungsverfahren deutlicher Gehör verschaffen kann. Die hessen-nassauische Kirchenleitung wird sich deshalb noch stärker in die Planung von Großprojekten einbringen. Auslöser für das Thema waren die Diskussionen um den Ausbau des Flughafens Rhein-Main.

    Handlungsleitlinien für die Zukunft

    Als Religionsgemeinschaft müsse die EKHN die Möglichkeit haben, religiöse Anliegen bei Großprojekten einzubringen und dazu frühzeitig zu agieren, heißt es in dem Gutachten. Eine noch konkretere Beschreibung von Elementen und Merkmalen für eine ungestörte Religionsausübung soll zukünftig die Wahrscheinlichkeit erhöhen, in Planfeststellungsverfahren stärkeres Gehör zu finden. Das Recht auf eine unbedingte Durchsetzung der formulierten kirchlichen Interessen lasse sich aufgrund der Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl und den Rechten anderer jedoch nicht ableiten.

    Fluglärm aus theologischer Perspektive 

    Bereits vor drei Jahren hatten die Synodalen ein wissenschaftliches Gutachten gefordert mit dem Ziel, das Thema weiter zu verfolgen und die Auswirkungen von Fluglärm auf ungestörte Religionsausübung zu untersuchen. Das nun vorliegende, über 120 Seiten umfassende Gutachten des Zentrums für Interdisziplinäre Studien zum Religions- und Religionsverfassungsrecht (ZIRR) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz macht aus religiöser Perspektive deutlich, dass Stille für die kollektive Religionsausübung einen hohen Stellenwert besitzt. Ihre Ergebnisse haben die drei verantwortlichen Professoren Gerhard Kruip, Matthias Pulte und Josef Ruthig dem Plenum präsentiert.

    Ungestörte Religionsausübung gefährdet

    Insbesondere gottesdienstliche Handlungen benötigen laut Gutachten eine möglichst störungsfreie Umgebung ohne äußere Lärmeinwirkung, sowohl in Gebäuden als auch im Freien. Ebenso seien Aktivitäten wie seelsorgerliche Gespräche und Begegnungen unter Gemeindemitgliedern auf die direkte Kommunikation angewiesen, die bei starker Lärmbelästigung kaum möglich sei. Zudem sei der Einsatz für Gerechtigkeit sowie für die Bewahrung der Schöpfung aus dem christlichen Glauben abzuleiten. Die Kirchenleitung der EKHN versteht die Untersuchungsergebnisse auch als handlungsleitend für ihr langjähriges Engagement zu Fragen der Entwicklung des Flughafens.

    Gutachten "Lärm stört Religion" 2017

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