Flughafen Frankfurt
Verwaltungsgerichtshof weist Klage gegen Horizontalanflug zurück
Fraport AG01.10.2013 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Flugzeuge dürfen den Frankfurter Flughafen auch künftig in einem flachen Winkel anfliegen. Die entsprechende Regelung diene der „sicheren und flüssige Abwicklung des Flugverkehrs“, urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einer am Dienstag verkündeten Entscheidung (Az. 9 C 573/12.T). Die Klagen des Main-Kinzig-Kreises und eines privaten Grundeigentümers gegen den sogenannten verlängerten Horizontallandeanflug auf den Frankfurter Flughafen wurden damit abgewiesen.
Der Lärmschutz müsse bei der Regelung des An- und Abflugverfahrens zwar berücksichtigt werden. Die Schwelle zur Unzumutbarkeit durch die Lärmbelastungen aufgrund des vom Bundesaufsichtsamt festgesetzten Anfluges zum Flughafen werde aber nicht überschritten, teilte der VGH in seiner Urteilsbegründung mit. Dies sei auch zukünftig nicht zu erwarten, hieß es. Die Kläger hatten unter anderem wegen unzumutbarer Lärmbelästigung durch den Anflug geklagt.
Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist die Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte.
© epd: epd-Nachrichten sind urheberrechtlich geschützt. Sie dienen hier ausschließlich der persönlichen Information. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere ihre Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Speicherung in Datenbanken sowie jegliche gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken