Kontroverse Reaktionen auf Kopftuch-Urteil
Diakonie-Vorstand: Kein Kopftuchverbot in der evangelischen Kirche
Juanmonino/istockphoto.comDürfen muslimische Frauen mit Kopftuch arbeiten?26.09.2014 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat eine Kontroverse ausgelöst. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland sieht darin einen „Rückschlag für die Integrationspolitik in Deutschland“. Für die betroffene Krankenschwester, die gegen das Kopftuchverbot in einer evangelischen Klinik geklagt hatte, sei das Urteil „eine persönliche Tragödie“, sagte der Zentralratsvorsitzende Aiman Mazyek der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). CDU-Politiker, darunter die rheinland-pfälzische CDU-Landesvorsitzende Julia Klöckner, begrüßten die Entscheidung hingegen. Die Diakonie betonte, dass es kein allgemeines Kopftuchverbot in der evangelischen Kirche gebe.
Für den Zentralrat der Muslime in Deutschland mit Sitz in Köln steht das Urteil in einer Reihe mit weiteren Richtersprüchen, die den Sonderstatus der Kirchen in Deutschland bestätigen. Man müsse die Frage stellen, inwiefern eine solche Rechtsprechung noch zeitgemäß sei, sagte Mazyek: „Heutzutage ist es Aufgabe von erfolgreichen Unternehmen, sich weltoffen aufzustellen.“
Jörg Kruttschnitt, Vorstand des diakonischen Bundesverbandes, appellierte an kirchliche Einrichtungen, im Einzelfall mit Blick auf die jeweilige Situation und die verschiedenen Interessen zu entscheiden, ob ihre Mitarbeiterinnen ein Kopftuch tragen dürften oder nicht. „Es gibt definitiv kein Kopftuchverbot in der evangelischen Kirche“, sagte er am Donnerstag im WDR-Radio. Er könne sich gut vorstellen, dass etwa in der Buchhaltung muslimische Mitarbeiterinnen ihr Kopftuch tragen könnten. „Wir wollen, dass Leute mit anderer Religion bei uns arbeiten“, betonte Kruttschnitt: „Wir erwarten aber eine gewisse Zurückhaltung.“
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