Kopftuch-Urteil
Wie steht die EKHN zum Kopftuch-Urteil?
Zurijeta/istockphoto.comIn der EKHN arbeiten auch muslimische Erzieherinnen26.09.2014 evb Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts am vergangenen Mittwoch hat hohe Wellen geschlagen. Das Gericht hatte entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber ihren muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten dürfen.
Geklagt hatte eine Krankenschwester, die während der Arbeit in der Evangelischen August-Klinik in Bochum aus religiösen Gründen Kopftuch tragen wollte. Die Klinik lehnte das ab.
CDU-Politiker begrüßten das Urteil, während es Kritik von Seiten der SPD und der Linkspartei gab. Auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland missbilligte die Entscheidung. Was aber sagt die EKHN dazu? Wir haben mit dem Pressesprecher Volker Rahn gesprochen.
Herr Rahn, was halten Sie von dem Urteil?
Volker Rahn: Das Bundesarbeitsgericht hat zunächst einmal für Klarheit gesorgt. Das Recht der Kirchen auf eigene arbeitsrechtliche Bestimmungen wurde untermauert. Das ist aber kein Freibrief für die Kirchen, sondern Aufforderung für einen sehr, sehr verantwortungsvollen Umgang mit diesen Rechten.
Was würden Sie Mitarbeitern sagen, die in Ihren Einrichtungen Kopftuch tragen möchten?
Rahn: Wir respektieren es in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, wenn muslimische Mitarbeiterinnen mit dem Kopftuch ihre religiöse oder kulturelle Identität zum Ausdruck bringen. Sie müssen gleichzeitig aber auch die Grundsätze respektieren, die in der kirchlichen oder diakonischen Einrichtung gelten, in der sie arbeiten. Das funktioniert in der Praxis übrigens recht gut, wenn es vor Ort darüber einen offenen Austausch gibt. In vielen evangelischen Kindertagesstätten in Ballungsräumen wie dem Rhein-Main-Gebiet haben wir inzwischen ganz bewusst muslimische Erzieherinnen als Ansprechpartnerinnen eingestellt, weil es dort viele muslimische Kinder gibt. Wir wollen eine Kirche sein, die die Welt und das Leben der Menschen ernst nimmt und nicht aussperrt.
Wie sieht das konkret aus? Tragen die Erzieherinnen Kopftuch, während sie mit den Kindern christliche Lieder singen?
Rahn: Pauschal ist das so nicht zu beantworten. Wichtig ist: Das muss in das Konzept der jeweiligen Einrichtungen passen und abgesprochen sein. Theoretisch ist das denkbar. Praktisch wird es aber eher so sein, dass sie den christlichen und muslimischen Kindern beispielsweise etwas vom wichtigen islamischen Festen wie dem Ramadan erzählt. Und dann kann man zum Beispiel zusammen überlegen, wo auch im Christentum gefastet wird.
Gibt es muslimische Krankenschwestern, die in kirchlichen Krankenhäusern der EKHN Kopftuch tragen?
Rahn: Die EKHN selbst hat ja keine Krankenhäuser. Evangelische Kliniken firmieren heute fast alle unter dem Dach der „Agaplesion“. Und dort ist das Praxis, zum Beispiel im Frankfurter Bethanien-Krankenhaus, wo es sogar eine Ärztin gibt, die Kopftuch trägt.
Der aktuelle Papst fordert, dass Kirchen offen und tolerant und als Vorbild allen Menschen gegenüber auftreten. Was sagt die evangelische Kirche in Hessen und Nassau dazu?
Rahn: Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat schon vor fast zwei Jahren eine deutlichere Öffnung der evangelischen Kirche und ihrer Arbeitsverhältnisse gefordert. Er hat es sogar zu einem Prüfstein für die Toleranz- und Integrationsfähigkeit der evangelischen Kirche gemacht, ob wir es schaffen, mehr Menschen aus anderen Religionen bei uns arbeiten zu lassen. Derzeit überlegen wir intensiv, wie wir das in der hessen-nassauischen Kirche auch in die Praxis umsetzen können. Angesichts einer veränderten Welt mit Menschen aus aller Welt müssen wir von einer Kirche für andere zu einer Kirche mit anderen werden.
Muslimische Ärztin: Kopftuch ist kein Thema
Kirchlicher Arbeitgeber darf Mitarbeitern das Kopftuch verbieten
Diakonie-Vorstand: Kein Kopftuchverbot in der evangelischen Kirche
Alle Nachrichten zum Thema Kopftuch
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken