Bahnlärm
Gutachten: Beschränkungen für laute Güterzüge rechtmäßig
Jörn von LutzauZug im Mittelrheintal09.03.2014 epd Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die rheinland-pfälzische Landesregierung macht den lärmgeplagten Bewohnern des Mittelrheintals neue Hoffnung. Die beiden Staatssekretäre aus dem Umwelt- und Innenministerium, Thomas Griese (Grüne) und Günter Kern (SPD), stellten in Mainz die Ergebnisse eines Gutachtens vor, demzufolge Betriebsbeschränkungen für laute Güterzüge rechtlich zulässig wären. Bahn und Bundesverkehrsministerium hatten bislang argumentiert, Geschwindigkeitsbegrenzungen und nächtliche Fahrverbote wären nicht mit EU-Recht vereinbar.
Innenstaatssekretär Kern sieht nun Bund und Deutsche Bahn AG in Zugzwang: „Bislang hieß es immer, dass es nicht geht, in Zukunft muss man den Leuten erklären, warum man es nicht will.“ Berechnungen des Landes zufolge würde ein Tempolimit von 70 Stundenkilometer für laute Güterzüge die Lärmspitzenpegel um 3,4 Dezibel senken, bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern wäre ein Rückgang um sechs Dezibel möglich. Ein Nachtfahrverbot würde die Bevölkerung noch stärker entlasten.
Auf den beiden Rheinseiten verlaufen entlang des engen Mittelrheintals zwei der wichtigsten deutschen Güterverkehrstrassen, auf denen allein nachts mehr als 100 Züge täglich verkehren. Fast die Hälfte aller Bewohner des Tals klagt über Schlafstörungen. Mittelfristig erwarten Verkehrsexperten eine weitere deutliche Zunahme des Güteraufkommens. Zur Entlastung der Region will Rheinland-Pfalz die Bahnstrecken zwischen Köln und Trier sowie die Rhein-Sieg-Strecke von Köln nach Siegen ertüchtigen. Eine komplett neue Güterbahntrasse wird seit Jahren von Politikern gefordert, deren Bau aber voraussichtlich Jahrzehnte dauern würde.
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