Herbstsynode 2018
Gemeinden: Reform bei Pfarrhäusern, Residenzpflicht und Wahlordnung
Esther Stosch01.12.2018 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die in Frankfurt tagende Kirchensynode hat auch für Gemeinden und Dekanate wichtige interne Änderungen beschlossen. Sie betreffen unter anderem den Umgang mit Pfarrhäusern, die Residenzpflicht, die Wahlordnung aber auch die künftigen Stellen von stellvertretenden Dekaninnen und Dekanen. Hier ein Überblick.
Die Details zu den Entscheidungen der Synode erscheinen wie immer im kommenden Amtsblatt der EKHN: https://www.kirchenrecht-ekhn.de/list/kirchliches_amtsblatt
Pfarrhäuser: Mehr Vielfalt von Lebens- und Wohnformen im Pfarrdienst
„Nicht immer ist es möglich, dass der Wohnort einer Familie durch den Beruf der Pfarrerin oder der Pfarrers festgelegt wird. Wir brauchen eine Vielfalt von Lebens- und Wohnformen im Pfarrdienst.“ Das erklärte Jens Böhm, Leiter des Personaldezernats der EKHN vor der in Frankfurt tagenden Herbstsynode 2018. Die Dekanate erhalten deshalb ab 1. Januar 2019 die Möglichkeit, einen Teil des Pfarrstellenkontingentes auch ohne Dienstwohnungs- und Residenzpflicht auszuschreiben. Gleichwohl soll für den Gemeindepfarrdienst die Präsenzpflicht, das heißt die zuverlässige Erreichbarkeit gewährleistet sein. Neben der Flexibilisierung der Dienstwohnpflicht regelt das neue Gesetz die Erstellung von Pfarrhausbedarfs- und Entwicklungsplänen durch Dekanate und Kirchenverwaltung. Zudem wird die Betreuung der Pfarrhäuser wieder in die gesamtkirchliche Verantwortung gegeben. Ein Entwurf steht hier zur Verfügung https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/41860.pdf
Änderung des Pfarrstellengesetzes für die stellvertretenden Dekaninnen und Dekane
Die Gesetzessänderung betrifft das Auswahlverfahren für die stellvertretenden Dekaninnen und Dekane. Die Ausschreibung dieser Stellen nach dem Verfahren der Dekanepfarrstellen wird zukünftig zum Regelfall. Zusätzlich gibt es eine Übergangsregelung für nach dem alten Verfahren bereits Gewählte und für die Erstbesetzung. Eine einfache Übertragung von Stellenanteilen vor Ort soll es nicht mehr geben. Ein Entwurf der Drucksache steht hier zur Verfügung https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/41863.pdf
Wahlordnungen für Gemeinden flexibler gestaltet
Schließlich soll eine neue Regelung die Wahl von Kirchenvorständen und die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen leichter machen. So greift bei den Kirchenvorstandwahlen 2021 erstmals eine neue Wahlordnung. Sie ermöglicht beispielsweise eine flexiblere Personenzahl in Kirchenvorständen in deutlich lockerer Anlehnung an die Gemeindegröße als bisher. Zum Entwurf: https://www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/41859.pdf
Aktuelle Entscheidungen gibt es auf www.EKHN.de und bei Twitter unter dem Hashtag #ekhnsyn.
Alle Videos und Berichte zur Synode
Zur Twitterwall auf EKHN.de
Zu den Videoberichten von der Synode auf Youtube
Diese Seite:Download PDFTeilenDrucken