Haushaltsplan vor der Synode – Rücklagenverwendung vertagt
Kirchenfinanzen: generationengerecht gestalten, Spielräume erhalten
Esther Stosch28.11.2018 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Die um 45 Millionen Euro angewachsene Summe gegenüber dem Vorjahr ist die rechnerische Folge der Umstellung auf das sogenannte Bruttoprinzip bei den Pensionsleistungen und keine Ausweitung des Haushalts. Für die Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene sind im neuen Etat insgesamt 340 Millionen Euro eingeplant. Rund 47 Millionen Euro an Eigenmitteln sind daneben unter anderem für die Arbeit in Kindertagesstätten vorgesehen. Für das Handlungsfeld Bildung sind 40 Millionen Euro veranschlagt. Für den Erhalt der Gebäude sind fast 38 Millionen Euro Zuweisungen eingeplant. Den größten Einzelposten bilden die Personalkosten mit über 321 Millionen Euro.
Kirchensteuer auf tönernen Füßen
Prognostiziert werden in dem neuen Etat für das kommende Jahr 530 Millionen Euro an Einnahmen durch die Kirchensteuer. Erstmals seit langem steht im laufenden Haushalt dagegen der Planansatz von 510 Millionen Euro Kirchensteuern auf tönernen Füßen. Verantwortlich dafür sind vor allem nicht absehbare Rückzahlungsverpflichtungen für Steuereinnahmen der Vorjahre. Sondereffekte, die in den vergangenen Haushalten kurz vor Jahresschluss noch für überraschende Mehreinnahmen sorgten, bleiben diesmal voraussichtlich aus. Konsequent setzt der Finanzplan für 2019 schließlich darauf, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortzusetzen. Das bereits beschlossene Einsparpaket von zehn Millionen Euro bis zum Jahr 2020 wird weiter umgesetzt.
Angespannte Haushaltslage in Zukunft
Der Finanzdezernent und Leiter der Kirchenverwaltung der EKHN, Heinz Thomas Striegler, rechnet mittelfristig durch zurückgehende Kirchensteuereinnahmen mit einer angespannten Haushaltslage. Er sprach sich deshalb für eine „generationengerechte Haushaltspolitik“ aus. Sie müsse aber auch aktuelle Belange berücksichtigen. „Natürlich wäre es für mich deutlich einfacher, eine Finanzdeckung alle zukünftigen Verpflichtungen für Pensionen und Beihilfen zu fordern und damit einen zusätzlichen Einsparungszwang für die aktuellen Haushalte zu verbinden“, sagte er. Es sei jedoch auch wichtig, einen „finanzpolitischen Spielraum“ zu erhalten, um etwa innovative Projekte zu fördern und den Herausforderungen für die EKHN in der Gegenwart gerecht zu werden.
Der EKHN-Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 steht hier zum Download bereit:
www.kirchenrecht-ekhn.de/synodalds/38213.pdf
Verwendung von Umstellungsrücklage auf Frühjahr vertagt
Mit Spannung war vor der Einbringung des Haushalts die Debatte über die Verwendung einer sogenannten Umstellungsrücklage in Höhe von 78 Millionen Euro erwartet worden. Sie war vor drei Jahren bei der Umstellung von der kameralen zum kaufmännischen Rechnungswesen strukturell bedingt entstanden. Mit Blick auf eine notwendige Prioritätendebatte verschob die Synode die Entscheidung darüber auf die kommende Frühjahrstagung im Mai 2019. Die Kirchenleitung hatte in einem Entwurf vorgeschlagen, die Hälfte in einen Zukunftsfonds zu überführen, der dabei helfen soll, bevorstehende Herausforderungen zu meistern. Die zweite Hälfte sollte in einen Beihilfefonds fließen. Er soll dazu dienen, künftig auftretende Gesundheitskosten zu mildern, die bei Kirchenbeamtinnen- und beamten sowie Pfarrerinnen und Pfarrern teilweise von der Kirche getragen werden.
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