Dekanat Rodgau

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    Synode

    Online-Synode beschließt heute über Tagungshäuser und Bibelmuseum

    Bildquelle: Erika von BassewitzDigitale SynodeAufgrund der Corona-Pandemie wird die EKHN-Synode erstmals komplett digital abgehalten

    Bis Samstag tagt das EKHN-„Kirchenparlament“ per Videoschalte.

    Update: Beratungen über Bibelhaus und Tagungsäuser wurden auf Freitag vertragt

    Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Donnerstag ihre Beratungen fortgesetzt. Wegen der Corona-Pandemie wird sie erstmals komplett digital abgehalten. Vom Organisationszentrum im Frankfurter Dominikanerkloster aus sind die 140 Delegierten des mit einem Parlament vergleichbaren Gremiums unter der Leitung von Präses Ulrich Oelschläger bis Samstag per Videokonferenz miteinander verbunden. Die Sitzung wird online ins Internet übertragen auf www.ekhn.de.

    Zukunftsprozess im Fokus

    Die Synode wird heute vornehmlich am Zukunftsprozess „ekhn2030“ weiterarbeiten. Am Nachmittag müssen die Delegierten dabei unter anderem über den Bestand des kirchlichen Tagungshauses in Höchst im Odenwald und der Jugendburg Hohensolms bei Wetzlar entscheiden. Die Debatte ist für 15 Uhr angesetzt. Beraten werden soll dann am Nachmittag ab 16.30 Uhr ebenfalls über die Zuschüsse an das Bibelhaus-Erlebnismuseum der Frankfurter Bibelgesellschaft. Zudem ist über Mittag eine Feierstunde vorgesehen, in der die Synode an den Beginn des Engagements der EKHN gegen die Apartheid vor 50 Jahren erinnert.

    Hintergrund zur Synode

    Die Synode ist gemäß der Kirchenordnung das „maßgebende Organ“ der hessen-nassauischen Kirche. Sie erlässt Gesetze, besetzt durch Wahl die wichtigsten Leitungsämter und beschließt den Haushalt. Aktuell hat sie 140 Sitze. Als das maßgebende Organ geistlicher und rechtlicher Leitung trifft sie auch wichtige kirchenpolitische Entscheidungen. Ausschüsse und regionale Arbeitsgruppen bereiten die Entscheidungen vor. Geleitet wird die Synode vom Kirchensynodalvorstand mit einem oder einer Präses. Gemäß Kirchenordnung sollen möglichst zwei Drittel der gewählten Synodalen nichtordinierte Gemeindemitglieder sein, ein Drittel Pfarrerinnen und Pfarrer.

    Mehr Informationen im Internet unter www.ekhn.de/synode

     

    Mehr zur Synode: www.ekhn.de/Synode

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