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    Gleichberechtigung

    „Mutige Schritte“: Hessen-Nassau würdigt Gleichstellung

    Bildquelle: StorchPfarrerinnenHeute ist es selbstverständlich, dass Frauen im Pfarrdienst ihren männlichen Kollegen rechtlich gleich gestellt sind

    Vor 50 Jahren, im Dezember 1970, verabschiedete die Synode ein Gesetz, das die völlige rechtliche Gleichberechtigung im Pfarrdienst herstellte. Die Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf erinnerte an die „mutigen Schritte“, die zu dieser Entscheidung geführt hätten.

    Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Freitag an die Gleichstellung von Frauen und Männern vor 50 Jahren erinnert. Im Dezember 1970 verabschiedete die Synode ein Gesetz, das die völlige rechtliche Gleichberechtigung im Pfarrdienst herstellte. Diese Entscheidung gilt bis heute als Meilenstein in der Geschichte der EKHN und darüber hinaus. Die hessen-nassauische Kirche schrieb damit auch Rechtsgeschichte. Denn erstmals wurden in der Bundesrepublik beamtenrechtlich Frauen und Männer gleich behandelt. Das hieß beispielsweise, dass sich Männer wie Frauen bei familiären Verpflichtungen beurlauben lassen oder eine Stelle in Teilzeit übernehmen konnten.

    Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf erinnerte in der Feierstunde an die „mutigen Schritte“, die zu dieser Entscheidung der Synode geführt hätten. Es sei dabei ist „in allererster Linie an den Mut der Frauen zu denken, die Anfang des 20. Jahrhunderts mit dem Theologiestudium begannen ohne zu wissen, ob sie einen Abschluss machen oder einen entsprechenden Beruf ergreifen können“. Viele seien von den Kirchenleitungen abgewiesen worden. Scherf: „Wir wissen, dass diese Ungerechtigkeiten nicht wieder gut zu machen sind. Als heutige Kirchenleitung bedauern wir, dass so viele Frauen an der Ausübung des Amtes gehindert wurden, dass sie verletzt und gekränkt wurden.“

    Nach Worten Scherfs war es insbesondere dem Synodalen und späteren Kirchenpräsidenten Helmut Hild zu verdanken, der angeregt habe, die bis dahin geltende Sondergesetzgebung für Pfarrerinnen entfallen zu lassen. Durch die weitreichende Entscheidung habe sich die EKHN als Kirche gezeigt, „die gesellschaftlichen Wandel nicht nur mitvollzieht, sondern aktiv gestaltet, ohne dabei ihren Auftrag aus den Augen zu verlieren.“

     

    Materialien zum Thema

    Unter dem Motto „Mutige Schritte“ würdigt die EKHN das Jubiläum mit einem Bildband, einer Wanderausstellung und einem Videoclip. Alle drei Präsentationsformen zeichnen auf jeweils eigene Weise den Weg nach von der Zulassung von Frauen zum Theologiestudium Anfang des 20. Jahrhunderts über die Verabschiedung des gleichen Dienstrechts durch die Synode der EKHN 1970 bis hin zu den Auswirkungen auf die aktuelle Rolle von Frauen in der EKHN.

    Publikation:
    „Mutige Schritte“: Texte von Jolanda Gräßel-Farnbauer und Anette Neff. 100 Seiten, 17,80 Euro, ISBN 978-3-87390-450-7, Justus von Liebig Verlag, Darmstadt.

    Ausstellung:   
    14 Rollups, 220 x 80 cm, leicht transportabel, Ausleihe über: Stabsbereich
    Chancengleichheit der EKHN, Karin Ehrentraut, Telefon 06151 405 243, E-Mail:        Karin.Ehrentraut@ekhn.de.

    Videoclip:       
    Im Internet abrufbar https://youtu.be/fvLj0ypo3HU

     

    Mehr Informationen zum Thema Gleichstellung auf dieser Sonderseite:

    https://www.ekhn.de/ueber-uns/geschichte/50-jahre-gleichstellung.html 

     

    Mehr zur Synode: www.ekhn.de/Synode

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