Herbstsynode 2015
Kirche ermöglicht Tarifverträge in der Diakonie
Barcin/istockphoto.comJunge Hände halten alte am Krankenbett28.11.2015 vr Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Frankfurt, 28. November 2015. Eine Neuregelung des Arbeitsrechts für die Diakonie Hessen hat die in Frankfurt am Main tagende Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Samstag beschlossen. Das neue Arbeitsrechtsregelungsgesetz schafft jetzt die Möglichkeit, auch kirchengemäße Tarifverträge in der Diakonie Hessen einzuführen. Bisher wurden die Löhne ausschließlich in einer Arbeitsrechtlichen Kommission in einem speziellen Verfahren nach dem sogenannten „Dritten Weg“ ausgehandelt.
Im neuen Gesetz heißt es in Paragraf 2 wörtlich: „Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Diakonie Hessen können durch Tarifverträge geregelt werden, sofern diese den Grundsätzen nach den §§ 2 bis 5 des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (ARGG-EKD) entsprechen und die Anforderungen der §§ 13 und 14 ARGG-EKD erfüllen.“ Ein kirchengemäßer Tarifvertrag setzt eine uneingeschränkte Friedenspflicht und eine Vereinbarung über ein verbindliches Schlichtungsverfahren im Konfliktfall voraus. Das Gesetz wurde ebenfalls von der Synode der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) verabschiedet, um für die gemeinsame Diakonie Gültigkeit zu erlangen.
Die Dienstleistungsgewerkschaft verdi hatte die Neuregelung bereits im Vorfeld begrüßt. Gleichzeitig hatte sie Befürchtungen geäußert, dass diakonische Arbeitgeber in ihren Einrichtungen künftig zwischen verschiedenen Tarifen auswählen könnten. Ein solches Wahlrecht wird es jedoch nicht geben. Das Bundesarbeitsgericht hat dies in einer Entscheidung vom 20. November 2012 (1 AZR 179/11) ausgeschlossen.
Die Diakonie Hessen beschäftigt rund 39.000 Mitarbeitende in über 1.450 Einrichtungen im Gebiet der Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau (EKHN) und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW).
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